Jahresbericht 2025/2026

Im Geschäftsjahr 2025/2026 hat es zwei Änderung der personellen Zusammensetzung des Bundes-Zucht- und Anerkennungsausschusses (BZA) gegeben.

Das sind hervorragende Nachrichten für die deutsche Rassegeflügelzucht. Mit der Berufung von Udo Ahrens, Sparte Geflügel und Marina Körber, Sparte Tauben in den Bundes-Zucht- und Anerkennungsausschuss (BZA) während der 188. Bundesversammlung 2025 in Halberstadt wurden zwei Experten gewonnen, deren Fachkompetenz maßgeblich zur Weiterentwicklung der Standards beitragen wird.

Der BZA nimmt eine Schlüsselrolle innerhalb des BDRG (Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter) ein, da er die Brücke zwischen Tradition und moderner Zuchtentwicklung schlägt.

Die Bedeutung dieser Neubesetzung

Die Arbeit im BZA ist anspruchsvoll und erfordert ein tiefes Verständnis für Genetik, Phänotyp und Tierschutz. Hier sind die Kernbereiche, in denen das neue Duo Akzente setzen wird:

  • Anpassung von Standards: Die kontinuierliche Überarbeitung der Musterbeschreibungen, um Vitalität und rassetypische Merkmale in Einklang zu bringen.

  • Neuzüchtungen: Die fachliche Begleitung und finale Genehmigung neuer Rassen und Farbenschläge ist ein langwieriger Prozess, der ein geschultes Auge erfordert.

  • Zukunftsorientierung: Die Sparte Geflügel und die Sparte Tauben stehen gleichermaßen vor der Herausforderung, die Zucht unter modernen Rahmenbedingungen (wie z.B. Tierwohl-Aspekten) zukunftsfähig zu gestalten.

Seit Gründung des BDRG sind wir ein Zuchtverband und werden uns auch weiterhin bei unseren Maßnahmen dem entsprechend Verhalten, natürlich unter Beachtung des gültigen Tierschutzgesetzes.

Das ist eine klare und unmissverständliche Positionierung des BDRG (Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter) zur aktuellen Debatte um Tierschutz und Rassegeflügelzucht.

Es wird deutlich, dass der Verband versucht, die Brücke zwischen jahrzehntelanger Tradition und den modernen Anforderungen des Tierschutzgesetzes zu schlagen. Besonders hervorzuheben ist die Verlagerung der Verantwortung: Weg von der pauschalen Kritik an den Standards, hin zu einer konsequenten Umsetzung und Bewertung durch die Preisrichter und fachliche Schulung der Züchter und Sonderrichter in den Sondervereinen

Hier sind die entscheidenden Punkte Ihrer Ausführung kurz zusammengefasst:

Die Kernpfeiler der Umsetzung

  • Regelwerk: Die AAB (Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen) in der Fassung von 2025 sind das bindende Gesetz für jede Schau.

  • Aufsicht: Der BZA (Bundeszuchtausschuss) gibt die Richtung vor, während der VDRP (Verband der Preisrichter) die fachliche Umsetzung in den Käfigreihen garantiert.

  • Null-Toleranz bei Übertypisierung: Die Einstufung extremer Abweichungen mit der Note „U“ (ungenügend) ist ein scharfes Schwert, um Tiere mit potenziellen Merkmalen konsequent aus dem Zuchtkreislauf auszuschließen.

Änderungen der Eigenschaften sind überwiegend nicht als ein Problem des Tierschutzes zu betrachten, sondern entstehen lediglich aus einer fehlerhaften Auslegung der Standards. In der Zukunft ist es wichtig, die Anforderungen zu erfüllen und die Zucht in die angemessene Richtung zu führen."

Während der Ausstellungssaison 2025/2026 war es im Bereich Geflügel nicht möglich, Großschauen durchzuführen. Lediglich die VDT-Schau in Leipzig konnte stattfinden. Alle zuständigen Mitglieder des BZA der Sparte Tauben waren jedoch für die Bewertung von Neuzüchtungen im Rahmen von Sichtungs- und Vorstellungsverfahren im Einsatz. Das reduzierte Kontingent für Obleute, das in dieser Saison zwischen 1.500 und 2000 Tieren lag, hat sich als äußerst vorteilhaft erwiesen. Eine gezieltere Betreuung der Preisrichter war möglich, und es konnten bereits am Morgen des Bewertungstages spezifische Abstimmungen zu wichtigen Themen erfolgen. Zudem wurde die Aufgabe der Standardüberwachung dadurch effektiver umgesetzt. Diese Regelung soll daher auch in Zukunft beibehalten werden.

Der BZA - Sparte Tauben gibt bekannt:

Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens von Neuzüchtungen in den Abteilungen Sichtung/Vorstellung in der Ausstellungssaison 2025 hat der BZA, Sparte Tauben, in seiner Abschlusssitzung am 05. Dezember 2025 in Leipzig folgende Beschlüsse gefasst:

Nachstehende Neuzüchtungen werden anerkannt:

  • Deutsche Modeneser, Schietti Braun und Schietti Indigo-gehämmert

  • Triganino Modenese, Schietti Schwarz

  • Arabische Trommeltauben, Rezessiv Gelb

  • Kasaner Tümmler, Blau-gehämmert

  • Serbische Hochflieger, Weiß und Blau mit Binden

Nachstehende Neuzüchtungen verbleiben im Vorstellungsverfahren:

  • Beneschauer Tauben, Schwarz-gescheckt und Schwarz-getigert

  • Französische Bagdetten, Blau-schimmel mit Binden

  • Steinheimer Bagdetten, Andalusierfarbig

  • Elsterkröpfer, Gelbfahl

  • Bernburger Trommeltauben, Andalusierfarbig

  • Pfautauben, Blau-milky-gehämmert

  • Lütticher Barbet, Braun und Khaki

  • Niederländische Hochflieger, Vielfarbig

  • Berliner Kurze, Blau-gehämmert

Nachstehende Neuzüchtungen werden nach der Sichtung zum Vorstellungsverfahren zugelassen:

  • Mittelhäuser, Rezessiv Gelb

  • Arabische Trommeltauben, Rotfahl-gescheckt mit Binden

  • Andijaner Tümmler, Schwarz und Weiß

Nachstehende Neuzüchtungen verbleiben in der Abteilung „Neuzüchtungen zur Sichtung“:

  • Mittelhäuser, Blau-schimmel mit Binden

  • Shafer Tauben, Eisfarbig mit Binden

  • Modena, Schietti Weiß mit dunklen Augen 

Alle nicht genannten Neuzüchtungen müssen weiter in der Sichtung oder im Vorstellungsverfahren ausgestellt werden.

Digitale Standards

Die Entwicklung des „Digitalen Standards“ für Geflügel und Tauben wurde erfolgreich abgeschlossen.  Ab dem 1. September 2025 waren/sind die digitalen Standards im Fan-Shop des BDRG erhältlich und können im Rahmen eines Jahresabonnements bezogen werden. Ergänzend dazu werden auch weiterhin jährliche gedruckte Aktualisierungen der jeweiligen Standards angeboten. Für Ende August 2026 ist geplant, die vollständigen Standardwerke für Geflügel und Tauben in Druckversion, Stand 2026, wieder bereitzustellen.

Die Offizielle Grundlage für die Beurteilung von Ziergeflügel ist weiterhin in Bearbeitung ein Drucktermin hierfür steht noch nicht fest.

Danke

Besonders erfreulich ist die hervorragende Zusammenarbeit mit dem VDRP sowie dem Tier- und Artenschutz des BDRG. Mein besonderer Dank gilt daher dem VDRP-Vorsitzenden Martin Backert und dem Vorsitzenden des TASCH, Dr. Uwe Bamberger. Auch die Fachpresse möchte ich an dieser Stelle würdigen. Sie hat sich dankenswerterweise flexibel auf alle Terminwünsche eingestellt und sämtliche Informationen des BZA fristgerecht veröffentlicht. Ergänzend dazu sind viele weitere wichtige Inhalte auf den Webseiten des BDRG zugänglich. Die Diskussionen mit dem Präsidium wurden lebhaft und sachlich geführt. Hierbei spreche ich meinen Dank insbesondere der Präsidentin Ute Hudler sowie dem Vizepräsident Wolfram John aus, die durch ihre verständnisvolle und konstruktive Zusammenarbeit maßgeblich dazu beigetragen haben.

Neues vom BZA weiterhin auf der Homepage: BDRG.de

Heinrich Wenzel
Vorsitzender des BZA
Nidderau, im März 2026