Jahresbericht 2016
Jahresbericht 2016 des Zucht- und Anerkennungsausschusses des BDRG
Im abgelaufenen Geschäftsjahr gibt es in der personellen Zusammensetzung des Bundes- Zucht- und Anerkennungsausschusses (BZA) eine Veränderung. Werner Vogel von der Sparte Geflügel hat seinen Rücktritt aus dem BZA aus gesundheitlichen Gründen erklärt. Ihm sei an dieser Stelle für seine 18-jährige Tätigkeit im BZA zum Wohl der Deutschen Rassegeflügelzucht gedankt. Anlässlich der Gesamtvorstandssitzung des BDRG in Bad Orb 2016 wurde Zuchtfreund Sascha Leuschner als Vertreter des VHGW in den BZA Sparte Geflügel berufen.
Abschied nehmen mussten wir von dem früheren Vorsitzenden und Ehrenvorsitzenden des BZA Dr. Werner Lüthgen, der für uns alle überraschend im Februar 2017 verstarb. Er war ein Grandseigneur und ein europaweit anerkannter Fachmann der Rassegeflügelzucht mit herausragenden Verdiensten um unser Hobby und um unsere Organisation. 1989 wurde er als Taubenexperte in den BZA berufen. Von 1998 bis 2010 war er Vorsitzender des BZA. Seit 1990 war Dr. Lüthgen Vertreter des BDRG in der EE für die Sparte Tauben. Von 1991 bis 2012 war er Vorsitzender der Sparte Tauben und damit Präsidiumsmitglied des Europaverbandes. In dieser Funktion war er auf allen Europatagungen und Europaschauen präsent, wo er regelmäßig als gefragter Preisrichter und Obmann zum Einsatz kam. In der abgelaufenen Ausstellungssaison konnten leider nicht alle Bundesschauen durchgeführt werden. So wurde die Lipsia-Schau in Leipzig mit der Bundessiegerschau frühzeitig abgesagt. Wegen der Vogelgrippethematik hat das zuständige Veterinäramt dem Leipziger Rassegeflügelzuchtvereins die Schaugenehmigung entzogen. Unter normalen Bedingungen,am Anfang der Schau Saison 2016/2017,fand die Deutsche Junggeflügelschau in Hannover statt. Mit großem Aufwand, seitens der Ausstellungsleitung, konnte die VDT-Schau in Erfurt mit erheblichen Einschränkungen ausgerichtet werden. In Rheinberg konnten glücklicherweise die VHGW- und VZV-Schau stattfinden. Durch den Ausfall der Bundessiegerschau konnten zahlreiche Tiere im Sichtungs- und Vorstellungsverfahren nicht vorgestellt werden. Für die betreffenden Rassen werden wir nach Prüfung die Zulassungsfristen verlängern.
Alle berufenen Mitglieder des BZA standen für die Bewertung von Neuzüchtungen (Sichtungsund Vorstellungsverfahren) für die Bundesschauen (Dt. Junggeflügelschau in Hannover, der VDT-Schau in Erfurt und der VHGW-und VZV-Schau in Rheinberg zur Verfügung. Die Basis für die Arbeit des BZA, sowie den Aufgabenbereich desselben bilden die AAB XIII. 1-4 und die im Satzungsordner abgedruckte Geschäftsordnung des BZA. Neue Rassen und Farbenschläge aus dem Ausland werden weiterhin in nicht unerheblichem Umfang von den Züchtern importiert, die diese in ihren Heimatländern kennen gelernt haben, und diese dann im Rahmen eines Anerkennungsverfahren in Deutschland vorstellen. Eine automatische Anerkennung wird es auch in Zukunft nicht geben, wie dies von manchen Züchtern schon mal ins Gespräch gebracht worden ist. Unabhängig davon werden aber weiterhin in nicht unerheblichem Umfang Anträge auf Anerkennung von Rassen oder neuen Farbenschlägen gestellt, ohne dass dafür in Deutschland eine ausreichende Zuchtbasis besteht. Ein Vergleich mit den in den einzelnen Standards aufgeführten Farbenschlägen zeigt, dass viele Farbenschläge und Rassen nach der Anerkennung nur ein Mauerblümchendasein fristen.
Auf der Basis der unterschiedlichen Europäischen Standards entstehen mit Zustimmung der Standardkommissionen der EE weiterhin Europäische Standardwerke, die als Europastandard vereinheitlicht sind und deren Inhalt dann auch verbindlich für die in den einzelnen Ländern in der Heimatsprache gedruckten Standards sind. Gewisse Unterschiede in der Auslegung der Standards wird es aber auch in Zukunft geben, da in einzelnen Ländern der Typ einer Rasse im Vordergrund steht, wobei dann Farbe und Zeichnung nur eine untergeordnete Rolle spielen, auf die aber in Deutschland auch weiterhin besonderer Wert gelegt wird. Eine Anerkennung ist in erster Linie von der Durchzüchtung und Qualität der Tiere abhängig. Sie erfolgt bei neuen Rassen oder bei Farbenschlägen, Zeichnungsarten oder spezifischen Merkmalen, die noch bei keiner standardisierten Rasse vorhanden sind, unabhängig von der Dauer des Vorstellungsverfahrens, wenn mindestens 3 Tiere, auf beide Geschlechter (bei Puten und Gänsen mindestens 2 Tiere auf beide Geschlechter) verteilt, die Note „sehr gut“ erreichen und die geforderte Anzahl der Tiere keine Ausschlussfehler aufweisen.
Sie erfolgt bei neuen Farbenschlägen, Zeichnungsarten oder spezifischen Merkmalen, die bei anderen Rassen bereits standardisiert sind und im Ausland anerkannte Farbenschläge oder Varianten einer bereits anerkannten Rasse, unabhängig von der Dauer des Vorstellungsverfahrens, wenn 2,2 Jungtiere mindestens 370 Punkte, davon auf beide Geschlechter verteilt mindestens je 93 Punkte (Bei Puten und Gänsen mindestens 186 Punkte, davon auf beide Geschlechter verteilt mindestens 93 Punkte) erreichen und die geforderte Anzahl keine Ausschlussfehler aufweisen. Spezifische Rassemerkmale können nach eingehender, fachlichen Prüfung im Ermessen des BZA gleichzeitig mit der Neuzüchtung eines Farbenschlags oder Scheckungs- bzw. Zeichnungsmusters ohne Vorstellungsverfahren anerkannt werden, wenn diese bei den anerkannten Farbenschlägen oder Scheckungs- bzw. Zeichnungsmuster der gleichen Rasse bereits anerkannt sind. Siehe auch AAB XIII. 1-4. Eine gemeinsame Sitzung des BZA wurde im letzten Jahr anlässlich Bundesversammlung in Bad Orb 2016 durchgeführt, wobei auf Grund der Bewertungsergebnisse bei den Neuzüchtungen Standardergänzungen beschlossen wurden, die in der Fachpresse veröffentlicht worden sind. Hierzu zählen natürlich auch Entscheidungen, ob eine „Neuzüchtung“ noch ein weiteres Jahr in dieser Abteilung bleiben muss. Vereinzelt wurden auch Rassen oder Farbenschläge aus dem Anerkennungsverfahren gestrichen, damit dem Züchter frühzeitig klar wird, dass auch in Zukunft die von ihm angestrebte Anerkennung nicht realistisch ist. In Zusammenarbeit mit dem Präsidium und dem BZA wurde die BZA-Geschäftsordnung im Februar 2016 einvernehmlich angepasst und anlässlich Bundesversammlung 2016 in Bad Orb einstimmig verabschiedet. Neu gefasst wurde die Hand- und Armschwingen Reglung bei Großen Hühner und Zwerghühner. Die Änderung erfolgt 2017 im Satzungsordner des BDRG unter Beschlüssen und Richtlinien.
…Bei normal entwickelter Federstruktur gelten gemeinhin 10 Hand- und 10 Armschwingen. In rassespezifischen Ausnahmen werden geringe Abweichungen toleriert. Auftretende Veränderungen in der Schwingenstruktur, der Schwingenanordnung und der Schwingenausformung sind bei der Bewertung gemäß AAB abzustufen....
Begründung:
Nach vielen Handmusterungen ist aufgefallen, dass eine bei weitem nicht geringe Zahl von Rassen und/oder Farbenschlägen bei Großwie auch Zwergrassen eine erhöhte, oder auch reduzierte, Anzahl von Handschwingen besitzt. Fakt ist, dass diese Veränderungen in der Zahl der Handschwingen bei einem Großteil der Rassen/Farbenschläge zu keinerlei Nachteil im Erscheinungsbild des Tieres führen sowie bei spezieller Betrachtung des Handschwunges es auch dort zu keinerlei Nachteilen kommt. Erhöht sich allerdings die Anzahl um ein beträchtliches Maß, treten doch teils sichtbare Probleme auf. Diese sind in der Struktur der Schwingen sowie auch in der Anordnung und teils unterschiedlichen Form der Schwingen zu finden. Hier muss, wie oben ausgeführt, entsprechend nach AAB gehandelt werden. Der im Jahr 2016 veröffentlichte Passus zum Thema „10 Handschwingen“ wird ungültig und gestrichen.
Nach Abschluss der Vorstellungen von Neuzüchtungen in der Ausstellungssaison 2016/2017 in den Abteilungen Vorstellungsverfahren/ Sichtung hat der BZA-Sparte Geflügel in seiner Spartensitzung am 14.01.2017 in Winterstein/ Thüringen folgende Beschlüsse gefasst:
Es werden nachstehende Neuzüchtungen anerkannt:
Neu anerkannte Rassen bzw. Farbschläge aus den Vorstellungsverfahren von Hannover
und Rheinberg:
- Deutsche Zwerg Reichshühner weiß-blaucolumbia
- Japanische Legewachteln braun-wildfarbig
Aus der Sichtung in das Vorstellungsverfahren zugelassen wurden:
- Araucana braun-goldhalsig
- Zwerg Rheinländer blau-rebhuhnhalsig
- Vorster Enten weiß
- Sulmtaler blau-weizenfarbig
- Watermaalsche Bartzwerge gelb mit weißen Tupfen
- Zwerg Plymouth Rocks blau
- Japanische Legewachteln wildfarbig und gelb-wildfarbig
Nach Abschluss der Vorstellungen von Neuzüchtungen in der Ausstellungssaison
2016/2017 in den Abteilungen Vorstellungsverfahren/ Sichtung hat der BZA-Sparte Tauben in seiner Spartensitzung am 24.+25.11.2016 in Erfurt folgende Beschlüsse gefasst:
Nachstehende Neuzüchtungen werden Anerkannt:
- Dragoon in Indigo mit Binden
- Deutsche Modeneser in Gelbfahl-Schimmel mit gelben Binden
- Sächsische Kröpfer in Schwarz-Gescheckt
- Schlesische Kröpfer in Blau-Gehämmert
- Amsterdamer Kröpfer in Gelbfahl-Schimmel mit gelben Binden
- Figurita-Mövchen in Rot
- Altorientalische Mövchen in Rotgesäumt
- Portugiesische Tümmler Hellgrau-Dunkelgesäumt
- Wiener Tümmler in Weiß kurz belatscht
- Weiter vorzustellen sind:
- Ungarische Schautauben Rotfahl mit roten Binden
- Giant Homer Schwarz-Sprenkel
- Lütticher Brieftaube Gelbfahl
- Niederländische Schönheitsbrieftauben in weiteren Farbenschlägen
- Soulzer Hauben in Rotfahl ohne Binden
- Deutsche Modeneser Gazzi in Schwarz-Hellschildiggesäumt
- Essenbacher Kröpfer in Blau mit schwarzen Binden
- Münsterländer Feldtauben in Blau-Gehämmert
- Thüringer Schildtauben in Blaufahl mit Sulfurbinden
- Arabische Trommeltauben in Rotfahl-Gehämmert
- Altenburger Trommeltauben Mehlicht ohne Binden
- Altholländische Kapuziner in Blau-Schimmel mit dunklen Binden
- Altdeutsche Mövchen in Aschgelb-Geschwänzt
- Antwerpener Smerlen in Dunkel-Gehämmert
- Dänische Tümmler Dun-Geelstert (gemeldet nicht erschienen, ohne Antrag)
- Kasseler Tümmler in Blau-Gehämmert
- Bakuer Tümmler in versch. Farben geschwänzt
- Rostocker Tümmler in Blau mit schwarzen Binden
- Katalanische Tümmler in Vielfarbig
Die entsprechenden Standardtexte wurden in der Fachpresse veröffentlicht. Alle nicht genannten Neuzüchtungen müssen weiter im Vorstellungsverfahren oder in der Sichtung ausgestellt werden. Die gefassten Beschlüsse werden zugleich den europäischen Standard-Kommissionenübermittelt, sodass diese für ihre nächsten Sitzungen über den aktuellen Stand der Anerkennung neuer Rassen oder Farbenschläge in Deutschland informiert sind. Außerdem wird der Druck der Ergänzungsblätter für die Standardwerke frühzeitig vorbereitet, damit diese termingerecht bei den Preisrichtern und interessierten Züchtern zur Verfügung stehen Wie immer soll auch hier auf die Bedeutung der Sichtungsklasse verwiesen werden, die es dem Züchter ermöglicht, mit einer geringeren Tierzahl den Zuchtstand seiner neuen Rasse / Farbenschlag zu präsentieren. Bei Beachtung der Hinweise des BZA in der Fachpresse wird dann deutlich gemacht, ob das angestrebte Zuchtziel schon erreicht ist, oder ob es noch sinnvoll erscheint, durch weitere Zuchtarbeit den Zuchtstand zu verbessern. Alttiere gehören nicht in die Sichtungsklasse!
Die Sichtungsklasse bewährt sich auch bei der Präsentation von unbekannten ausländischen Rassen, da hier erstmals geprüft werden kann, ob eine eventuelle spätere Anerkennung nicht zu Verwechslungen mit bereits in Deutschland anerkannten Rassen oder Farbenschlägen führen kann. Auch Verstöße gegen tierschutzrelevante Entartungen können dabei frühzeitig erkannt werden, die auf alle Fälle eine Anerkennung einer ausländischen Rasse in Deutschland unmöglich machen würden. Rassen und Farbenschläge können für das Vorstellungsverfahren nur übernommen werden, wenn zuvor termingerecht (1. Februar des laufenden Jahres) ein entsprechender Antrag beim BZA gestellt wurde. Alle anderen Rassen und Farbenschläge gelangen nur in das Sichtungsverfahren, wobei die Bestimmungen der AAB hinsichtlich der zu präsentierenden Tierzahlen zu beachten sind. Allerdings gibt es hier keinen Schlusstermin. Ein wichtiges Ziel der Zusammenarbeit im Kleintier-Europaverband (EE - Entente Europeenne d´Aviculture et de Cuniculture) ist die länderübergreifende Vereinheitlichung der Bewertungskriterien. Der deutsche Rassegeflügelstandard „Standard für Europa“ gilt aktuell als Leitstandard in der EE, ist aber noch kein verbindlicher Standard für alle Mitgliedsländer.
Seit dem Jahr 2014 besteht nun seitens EE, Sparte Geflügel, ein Vorschlag zur Weiterentwicklung des Europa-Standards für Geflügel. Dieser hat das Ziel einen gemeinsamen EE-Standard für das Geflügel auf Grundlage des Standards für Europa, also dem deutschen Rassegeflügelstandard, zu erstellen. Hierfür liegt allen EE-Mitgliedsländern ein Vertrag über das Vorgehen bei der Einführung des EE-Standards zur Unterzeichnung vor. Ein nicht unerheblicher Teil der Länder hat diesen schon unterschrieben, Deutschland allerdings aus unterschiedlichen Gründen noch nicht. Die Rassen und Farbenschläge unseres Geflügels haben im Laufe der Jahre einen enorm hohen Zuchtstand erreicht. Dies möchten wir ausdrücklich der aktiven Züchterschaft und den betreuenden Sondervereinen zuschreiben. Das seit z.T. 100 Jahre bewährte System der Sondervereine als Wegbereiter und Wegweiser bei der Entwicklung der Rassen ist in Deutschland etwas Besonderes und in keinem anderen Land der EE derartig etabliert. Es gibt auch bis dato eine sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Sondervereinen und der Sparte Geflügel im BZA. Auch das möchten wir hier betonen. Ziel dieses Schreibens, welche an alle Sondervereine versendet wird, soll sein, dass Sie, liebe Züchterfreundinnen und -freunde, sich ein objektives Bild über die Vorschläge der EE zur Erstellung des EE-Standards des Geflügels machen und sich ein differenzierendes Bild der Lage verschaffen können. Das grundsätzlicheVorgehen ist dabei von der EE so angedacht,dass über die Standardforderungen / -texte für eine Rasse das jeweilige Herkunftsland in Zusammenarbeit mit der Europäischen Standardkommission für Geflügel entscheidet. Für internationale Rassen liegt die Entscheidungsgewalt bei der Europäischen Standardkommission.Dies könnte für Deutschland bedeuten, dass bei aus dem Ausland stammenden Rassen u.U. erhebliche Anpassungen zur jetzigen Zuchtrichtung notwendig würden. Dies ist aus Sicht des BZA´s bedenklich. Deshalb ist ein Alternativvorschlagdes deutschen BZA, Sparte Geflügel entworfen worden, welcher an alle Sondervereine versandt wird. Die schriftlichen Stellungnahmen und Meinungen der Sondervereine zum Sachverhalt möchte der BZA, Sparte Geflügel, als Grundlage weiterer Gespräche und Diskussionen mit der EE nutzen, um ein zukunftsfähiges, tragfähiges und gerechtes Konzept zu erstellen.Zudem werden wir, auf den Jahrestagungen des VHGW und VZV über das Thema mit Ihnen allen ins Gespräch zu kommen.Bedanken möchte ich mich bei den Kollegen des BZA und den Spartenvorsitzenden Uli Freiberger (Geflügel) und Reiner Wolf (Tauben), welche mir bei meinen Aufgaben die notwendige Unterstützung entgegengebracht haben, damit alle Anfragen aus der Züchterwelt zeitnah beschieden werden konnten.
Die Fachpresse ist dankenswerterweise auf alle Terminwünsche eingegangen, und hat alle Bekanntmachungen des BZA termingerecht veröffentlicht. Viele Informationen finden sich auch auf den Webseiten des BDRG und der EE.
Diskussionen mit dem Präsidium wurden in reger und sachlicher Weise geführt, wobei ich diesem Gremium, an ihrer Spitze Präsident Christoph Günzel für die gute und verständnisvolle Zusammenarbeit danken möchte.
Heinrich Wenzel
Vorsitzender des BZA