Jahresbericht 2017

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es in der personellen Zusammensetzung des Bundes-Zucht- und Anerkennungsausschusses (BZA)  Veränderungen gegeben.  Für Werner Vogel von der Sparte Geflügel, der aus gesundheitlichen seinen Rücktritt erklärte, wurde Ruben Schreiter  in der Gesamtvorstandssitzung des BDRG am 6.4.2017 in Altötting neu berufen. Gleichzeitig ist Ruben Schreiter auch der Vertreter des VZV im BZA. In der Sparte Tauben hat  Reiner Wolf  seinen Tätigkeit als Obmann, nach über 20 Jahren aus Altergründen zum 31.12.2017 beendet. Als Mitarbeiter der Sparte Tauben wird er dankenswerter Weise weiterhin mit seinem großen Fachwissen und internationalen Kontakten zur Verfügung stehen. Seine Tätigkeit in der ESKT wird er weiterhin ausführen. Neuer Obmann der Sparte Taube ist Ronald Bube.  Auch in den kommenden Jahr werden mehrere BZA-Mitglieder aus Altersgründen aus diesem Gremium ausscheiden, sodass die BZA-Sparten bereits jetzt mit Zustimmung des Präsidiums zu ihren Sitzungen jüngere Preisrichter einladen, um diese in den Aufgabenbereich des BZA einzuführen.    

In der abgelaufenen Ausstellungssaison konnten erfreulicherweise alle Großschauen durchgeführt werden, wobei alle berufenen Mitglieder des BZA  für die Bewertung von Neuzüchtungen ( Sichtungs- und Vorstellungsverfahren ) auf den dafür vorgesehenen Bundesschauen  der Deutschen  Junggeflügelschau in Hannover, gemeinsame Verbandsschauen des VHGW und des VZV ,  der Lipsisaschau mit VDT-Schau in Leipzig sowie der Bundessiegerschau in Erfurt, zur Verfügung standen. Die Basis für die Arbeit des BZA, sowie den Aufgabenbereich desselben bilden die AAB XIII. 1-4 und die im Satzungsordner abgedruckte Geschäftsordnung des BZA.  Neue Rassen und Farbenschläge aus dem Ausland werden weiterhin in nicht unerheblichem Umfang von den Züchtern importiert, die diese in ihren Heimatländern kennen gelernt haben, und diese dann im Rahmen eines Anerkennungsverfahren in Deutschland vorstellen. Eine automatische Anerkennung wird es auch in Zukunft nicht geben, wie dies von manchen Züchtern schon mal ins Gespräch gebracht worden ist. Unabhängig davon werden aber weiterhin in nicht unerheblichem Umfang Anträge auf Anerkennung von Rassen oder neuen Farbenschlägen gestellt, ohne dass dafür in Deutschland eine ausreichende Zuchtbasis besteht. Ein Vergleich mit den in den einzelnen Standards aufgeführten Farbenschlägen zeigt, dass viele Farbenschläge und Rassen nach der Anerkennung nur ein Mauerblümchendasein fristen. Auf der Basis der unterschiedlichen Europäischen Standards entstehen mit Zustimmung der Standardkommissionen der EE weiterhin Europäische Standardwerke, die als Europastandard vereinheitlicht sind und deren Inhalt dann auch verbindlich für die in den einzelnen Ländern in der Heimatsprache gedruckten Standards sind. Gewisse Unterschiede in der Auslegung der Standards wird es aber auch in Zukunft geben, da in einzelnen Ländern der Typ einer Rasse im Vordergrund steht, wobei dann Farbe und Zeichnung nur eine untergeordnete Rolle spielen, auf die aber in Deutschland auch weiterhin besonderer Wert gelegt wird. Eine Anerkennung ist in erster Linie von der Durchzüchtung und Qualität der Tiere abhängig. Sie erfolgt bei neuen Rassen oder bei Farbenschlägen, Zeichnungsarten oder spezifischen Merkmalen, die noch bei keiner standardisierten Rasse vorhanden sind, unabhängig von der Dauer des Vorstellungsverfahrens. Spezifische Rassemerkmale können nach eingehender, fachlichen Prüfung im Ermessen des BZA gleichzeitig mit der Neuzüchtung eines Farbenschlags oder Scheckungs- bzw. Zeichnungsmusters ohne Vorstellungsverfahren anerkannt werden, wenn diese bei den anerkannten Farbenschlägen oder Scheckungs- bzw. Zeichnungsmuster der gleichen Rasse bereits anerkannt sind. Vereinzelt wurden auch Rassen oder Farbenschläge aus dem Anerkennungsverfahren gestrichen, damit dem Züchter frühzeitig klar wird, dass auch in Zukunft die von ihm angestrebte Anerkennung nicht realistisch ist. Auch die Tendenz, im Ausland anerkannte Rassen und Farben auch in Deutschland zur Anerkennung zu bringen, ohne dass dafür in Deutschland eine ausreichende Zuchtbasis besteht, muss weiterhin kritisch hinterfragt werden.    

Umbenennung Dt. Wyandotten & Dt. Zwerg-Wyandotten
Auf Europaebene werden in den einzelnen Nationen unterschiedliche Zwerg-Wyandotten-Typen gezüchtet. Der ursprüngliche amerikanische Typ mit kurzen Körpern und spitzen Abschlüssen wird z.B. in den Niederlanden gezüchtet. Über Jahrzehnte hinweg wurde in Deutschland ein Wyandottentyp mit gezogener Steigung, breiten und hufeisenförmigen Abschlüssen geschaffen, der auch in einzelnen anderen Ländern favorisiert wird. Eine Vereinheitlichung beider Zuchtrichtungen ergäbe für beide Seiten keine zufriedenstellende Situation.

Deshalb wurde der deutsche BZA seitens der Europäischen Standardkommission angeregt, die hiesigen Wyandotten / Zwerge in „Deutsche Wyandotten / Deutsche Zwerg-Wyandotten“ umzubenennen. Hierfür wurden alle betroffenen Sondervereine vom BZA schriftlich kontaktiert, wobei alle der schriftlich eingegangenen Antworten einer Umbenennung zustimmten. Damit erfolgt die Umbennung in Deutsche Wyandotten / Zwerg-Wyandotten. Mit der Namensänderung kann der deutsche Wyandottentyp beibehalten werden und zugleich ist Deutschland im europäischen Kontext die standardbestimmende Instanz für diese beiden Rassen. Eine Namensänderung der betroffenen Sondervereine ist aus Sicht des BZA nicht zwingend erforderlich.    

Standardgewichte der Deutschen Zwerg-Wyandotten
Festzustellen ist, dass über viele Jahre hinweg in einigen Rassen deutlich zu große bzw. zu schwere Tiere anzutreffen waren und diese teils auch hohe Noten erhielten. Diesem Trend wird aktiv gegengewirkt und es sind z.T. deutliche Verbesserungen zu verzeichnen. Von zu hohen Gewichten sind auch die Dt. Zwerg-Wyandotten betroffen. Bei Wägungen in den vergangenen Jahren wurde dies wiederholt bestätigt. Wichtige Ergebnisse der bei 64 Dt. Zwerg-Wyandotten auf den Bundesschauen 2017 durchgeführten Wägungen sind: Keiner der gewogenen Hähne lag annähernd beim bisherigen Standardgewicht von 1,3 kg. Im Durchschnitt wogen die Hähne 1,83 kg. Der Mittelwert der gewogenen V-Hähne betrug 1,7 kg. 8 der 31 gewogenen Hähne brachten mehr als 2,0 kg auf die Waage.           

Mit Ausnahme von 2 Tieren eines Farbenschlags wogen alle geprüften Hennen mehr als die bisherige Vorgabe von 1,1 kg. Im Mittel wogen die Hennen 1,36 kg.

Viele der Hennen im korrekten Größenrahmen und der typischen behäbigen Wyandotten-Eleganz lagen im Gewichtsbereich von 1,2 – 1,3 kg.

Es gibt teils deutliche Differenzen im Gewicht der verschiedenen Farbenschläge. Einzelne Farbenschläge bewegen sich noch merklich oberhalb des Gewollten in Bezug auf Größe und Gewicht.  Tiere mit ganz offensichtlicher Übergröße und in der Hand unverkennbarem Übergewicht wurden z. T. aber leider nicht immer in der Benotung zurückgesetzt. Im Extrem erhielt ein 1,0 in Hannover mit 2,72 kg noch die Qualitätsnote sehr gut.

Zwischen der subjektiv wahrgenommenen Größe des Tieres und dem objektiv bestimmten Gewicht gibt es bei einem Teil der Tiere nicht unerhebliche Unterschiede. Brustbemuskelung, Verfettungsgrad und v.a. die Festigkeit des Gefieders sind dabei entscheidende Einflussgrößen.  Anhand der Ergebnisse wird klar, dass erstens noch immer viele Dt. Zwerg-Wyandotten Probleme mit Übergröße / -gewicht haben. Zweitens wird aber auch klar, dass die bisherigen Standardgewichte (1,3 kg / 1,1 kg) keine realistische Zielvorgabe für den heutig gewollten Typ mit ausreichend Körperlänge und Abschlussbreite darstellen können. Wenn nun aber – wie zwingend erforderlich – weiter an einer Reduzierung der Körpergröße und dem Gewicht bei vielen Zuchten bzw. Tieren gearbeitet werden soll, dann kann dies nur mit einem realistischen Ziel (Standardgewicht) funktionieren. Deshalb findet, u.a. auf Antrag mehrerer Sondervereine, eine Anpassung der Standardgewichte auf 1.600 g beim Hahn und 1.200 g bei der Henne statt. Dies darf keineswegs als Anpassung an eine fehlerhafte Entwicklung gesehen werden, denn noch immer liegt ein beträchtlicher Teil der Schautiere oberhalb dieser neu gesetzten Zielwerte. Die alten Vorgaben waren ohne massive Einschnitte in Form und Typ schlichtweg nicht machbar. Hähne mit 1,3 kg würden in Form, Typ, gezogenem Anstieg und Abschlussfülle den jetzigen Forderungen nicht gerecht.     

Die geänderten Standardgewichte dürfen keineswegs als Abkehr vom bisherigen Weg der Reduzierung von Größe und Gewicht verstanden werden – ganz im Gegenteil! Mit den neuen Vorgaben inkl. der gestatteten +/- 10% Toleranz ist ein umsetzbarer Gewichtskorridor gegeben, der nun einzuhalten ist. Durch die Änderung der Gewichte auf 1.600 g beim Hahn wurde den naturgemäßen Gegebenheiten Folge geleistet, wonach der Hahn um ca. ein Drittel schwerer ist als die Henne (Standardgewicht: 1.200 g). Speziell durch die Sonderrichter gilt es nun noch stärker auf das richtige Gewicht zu achten.      

Dt. Zwerghühner: schwarz und gelb
Abweichend zu allen anderen schwarzen Hühnern und Zwerghühnern zeigen die Deutschen Zwerghühner im schwarzen Farbenschlag keinen intensiven Grünglanz sondern ein sog. „samtschwarz“. Bei intensivem Schwarz und weitest gehendem Fehlen von Grünglanz wirkt dabei v.a. die Henne „samtig“. Bei genauer Betrachtung unter Tageslicht zeigen jedoch auch diese samtschwarzen Hennen einen minimalen Grünglanz. Um Fehlbewertungen zu verhindern, wird deshalb fortan in der Musterbeschreibung der Henne leichter Grünglanz gestattet und zugleich Grünglanz unter den groben Fehlern gestrichen. Zuchtziel bleibt ein Samtschwarz weitestgehend ohne Grünglanz.

Im Farbenschlag gelb der Deutschen Zwerghühner erfolgen zugunsten einer stabilen Federstruktur und dem Erreichen der geforderten blaugrauen Lauffarbe Anpassungen in der Farbbeschreibung analog zu anderen Rassen. So sind geringfügige schwarze oder bronzefarbige Einlagerungen im Schwanzgefieder ebenso wie ein hellgraues Untergefieder gestattet.    

Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens von Neuzüchtungen in den Abteilungen Vorstellung/Sichtung in der Ausstellungssaison 2017 hat der BZA, Sparte Geflügel, in seiner Sitzung am 15.12.2017 in Erfurt folgende Beschlüsse gefasst:  

Es werden nachstehende Neuzüchtungen anerkannt:

  • Euganeische Puten, bronze 
  • Mecklenburger Gänse, buff
  • Toulouser Gänse, buff
  • Warzenenten, Schecken perlgrau
  • Eulenbarthühner, chamois-perlgraugetupft
  • Rheinländer, kennfarbig
  • Watermaalsche Bartzwerge, weiß-wachtelfarbig
  • Dänische Zwerg-Landhühner, rebhuhnhalsig
  • Zwerg-Seidenhühner, splash
  • Japanische Legewachteln, silber-wildfarbig  

Es werden nachstehende Neuzüchtungen nach der Sichtung zum Vorstellungsverfahren zugelassen:

  • Hochbrutflugenten, grobgescheckt blau-wildfarbig
  • Zwergenten, grobgescheckt-blau
  • Bantam, gelb-blaucolumbia
  • Antwerpener Bartzwerge, orangehalsig
  • Holländische Zwerghühner, dun-silberhalsig
  • Zwerg-Dresdner, braun-blaugezeichnet
  • Zwerg-Sulmtaler, weiß
  • Deutsche Zwerg-Reichshühner, kennsperber
  • Appenzeller Zwergspitzhauben, chamois-weißgetupft
  • Japanische Legewachteln, blau-wildfarbig

Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens von Neuzüchtungen in den Abteilungen Vorstellung/Sichtung in der Ausstellungssaison 2017 hat der BZA, Sparte Tauben, in seinen Sitzungen am 1.Dezember 2017 in Leipzig und am 15. Dezember 2017 in Erfurt folgende Beschlüsse gefasst: Sparte Tauben (Beschluss 1.12.2017 und 15.12. 2017)

Nachstehende Neuzüchtungen werden anerkannt:

  • Altdeutsche Mövchen, dun
  • Wiener Tümmler, rotfahl mit Binden

Nachstehende Neuzüchtungen verbleiben in der Abteilung „Neuzüchtungen zur Sichtung“:

  • Giant Homer, andalusierfarbig reinerbig
  • Modena Schietti, blau mit bronze Binden milky und blau-bronzegehämmert milky
  • Altdeutsche Pfautauben, weiß
  • Nachstehende Neuzüchtungen verbleiben im Vorstellungsverfahren:
  • Briver Farbenköpfe, blaugemasert
  • Beneschauer Tauben, schwarzgetigert
  • Giant Homer, vielfarbig und silbersprenkel
  • Deutsche Schautauben, andalusierfarbig, indigo-gehämmert und vielfarbig
  • Lütticher Brieftaube, rotfahl mit Binden
  • Ungarische Schautauben, blau mit schwarzen Binden und gelbfahl mit Binden
  • Deutsche Modeneser Schietti, blaufahl-schimmel mit dunklen Binden
  • Pommersche Kröpfer, blau-dunkelgehämmert
  • Brünner Kröpfer, dunkelgeherzt
  • Essenbacher Kröpfer mit Rundhaube, blau mit schwarzen Binden
  • Münsterländer Feldtauben, blau-gehämmert
  • Thüringer Schildtauben, blaufahl mit Sulfurbinden
  • Deutsche Schnabelkuppige Trommeltauben, rotfahl-schimmel
  • Arabische Trommeltauben, rotfahl-gehämmert
  • Altorientalische Mövchen Blondinetten mit Spiegelschwanz, blau mit weißen Binden, rot-geschuppt und blau-geschuppt
  • Altorientalische Mövchen Blondinetten mit gesäumten Schwanz, schwarz-gesäumt
  • Rostocker Tümmler, Weißschlag-Weißschwanz blau mit schwarzen Binden
  • Königsberger Farbenköpfe mit Haube, belatscht, blaufahl
  • Bakuer Tümmler ohne Haube, schwarzschwänzig, rotschwänzig und gelbschwänzig
  • Serbischer Hochflieger, weiß und blau mit schwarzen Binden

Nachstehende Neuzüchtungen werden aus dem Vorstellungsverfahren gestrichen:

  • Katalanische Tümmler, vielfarbig und Komplementärfarben (Antrag zurück gezogen)
  • Niederländische Hochflieger, vielfarbig und Komplementärfarben (Antrag zurück gezogen

Alle nicht genannten Neuzüchtungen müssen weiter in der Sichtung oder im Vorstellungsverfahren ausgestellt werden.

Die gefassten Beschlüsse werden zugleich den europäischen Standard-Kommissionen übermittelt, sodass diese für ihre nächsten Sitzungen über den aktuellen Stand der Anerkennung neuer Rassen oder Farbenschläge in Deutschland informiert sind. Außerdem wird der Druck der Ergänzungsblätter für die Standardwerke frühzeitig vorbereitet, damit diese termingerecht bei den Preisrichtern und interessierten Züchtern zur Verfügung stehen.
Wie immer soll auch hier auf die Bedeutung der Sichtungsklasse verwiesen werden, die es dem Züchter ermöglicht, mit einer geringeren Tierzahl den Zuchtstand seiner neuen Rasse / Farbenschlag zu präsentieren. Bei Beachtung der Hinweise des BZA in der Fachpresse wird dann deutlich gemacht, ob das angestrebte Zuchtziel schon erreicht ist, oder ob es noch sinnvoll erscheint, durch weitere Zuchtarbeit den Zuchtstand zu verbessern. Alttiere gehören nicht in die Sichtungsklasse! Die Sichtungsklasse bewährt sich auch bei der Präsentation von unbekannten ausländischen Rassen, da hier erstmals geprüft werden kann, ob eine eventuelle spätere Anerkennung nicht zu Verwechslungen mit bereits in Deutschland anerkannten Rassen oder Farbenschlägen führen kann. Auch Verstöße gegen tierschutzrelevante Entartungen können dabei frühzeitig erkannt werden, die auf alle Fälle eine Anerkennung einer ausländischen Rasse in Deutschland unmöglich machen würden. Rassen und Farbenschläge können für das Vorstellungsverfahren nur übernommen werden, wenn zuvor termingerecht ein entsprechender Antrag beim BZA gestellt wurde. Alle anderen Rassen und Farbenschläge gelangen nur in das Sichtungsverfahren, wobei die Bestimmungen der AAB hinsichtlich der zu präsentierenden Tierzahlen zu beachten sind.

AOC-Klasse
Das Ausstellen bzw. die Meldung von Tieren in derAOC-Klasse ist in der AAB eindeutig geregelt und von Ausstellern, Preisrichter und den Ausstellungsleitungen einzuhalten! Desöfteren wurde dies in den letzten Ausstellungsperioden nicht, wie dort vorgegeben, ausgeführt. Eine AOC-Klasse kann bei allen Rassen, außer Ziergeflügel, auf der Nationalen Bundessiegerschau, der Lipsia-Schau, der Deutschen Junggeflügelschau, den Fachverbandsschauen und auf Hauptsonderschauen, Sonderschauen und Gruppensonderschauen hinter der jeweiligen Rasse angeschlossen werden. In dieser Klasse dürfen Tiere mit in dieser Rasse nicht standardisierten Farbenschlägen oder Merkmalen ausgestellt werden, sofern diese bei anderen Rassen zugelassen sind. Die Bewertung erfolgt durch die bei dieser Rasse eingesetzten Preisrichter, wobei besonderer Wert auf die rassetypischen Merkmale zu legen ist.
Ausgeschlossen ist das Ausstellen von Tieren in der AOC-Klasse, die vom Rassestandard abweichende Zeichnungen, Zeichnungs- oder Scheckungsmuster aufweisen.
Diese gelten als Fehlfarben und sind mit „n.a.“ zu bewerten. Bei der Meldung von Tieren für die AOC-Klasse ist die Rasse mit der Bezeichnung „AOC“ und dem in Anspruch genommenen Farbenschlag zu versehen. Tiere in der AOC-Klasse erhalten anteilig Preise, jedoch keine Bundespreise. Für sie ist das volle Standgeld zu zahlen. Der BZA bittet in Zukunft wieder verstärkt um Beachtung.

Bedanken möchte ich mich bei den Kollegen des BZA und den Spartenvorsitzenden Uli Freiberger (Geflügel) und Reiner Wolf und Ronald Bube (Tauben) sowie den Mitarbeiter der einzelnen Sparten, welche mir bei meinen Aufgaben die notwendige Unterstützung entgegengebracht haben, damit alle Anfragen aus der Züchterwelt zeitnah beschieden werden konnten. Die Fachpresse ist dankenswerterweise auf alle Terminwünsche eingegangen, und hat alle Bekanntmachungen des BZA termingerecht veröffentlicht. Viele Informationen finden sich auch auf den Webseiten des BDRG und der EE.

Diskussionen mit dem Präsidium wurden in reger und sachlicher Weise geführt, wobei ich diesem Gremium, an ihrer Spitze Präsident Christoph Günzel für die gute und verständnisvolle Zusammenarbeit danken möchte.

 

Heinrich Wenzel
Vorsitzender des BZA