Der BZA - Sparte Geflügel gibt bekannt (Januar 2019)

Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens von Neuzüchtungen in den Abteilungen Vorstellung/Sichtung in der Ausstellungssaison 2018 hat der BZA, Sparte Geflügel, in seiner Sitzung am 07.12.2018 in Leipzig folgende Beschlüsse gefasst:

Es werden nachstehende Neuzüchtungen anerkannt:

  • Toulouser Gänse, weiß
  • Rouenenten, dunkel-wildfarbig
  • Challansenten
  • Zwergenten, grobgescheckt-blau
  • Niederrheiner, weiß-schwarz
  • columbia-gesperbert
  • Barnevelder, silber-schwarzdoppeltgesäumt
  • Welsumer, silberfarbig
  • Barbezieux, schwarz
  • Antwerpener Bartzwerge, orangehalsig
  • Holländische Zwerghühner, dun-silberhalsig
  • Zwerg-Dresdner, braun-blaugezeichnet
  • Thüringer Zwerg-Barthühner gold-blaugetupft
  • Japanische Legewachteln, weiß  

Die entsprechenden Standardtexte werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.   

Es werden nachstehende Neuzüchtungen nach der Sichtung zum Vorstellungsverfahren zugelassen:

  • Zwergenten, dunkel-wildfarbig
  • Chabos, schokoladenbraun
  • Chabos, blau-silberweizenfarbig
  • Federfüßige Zwerghühner, splash
  • Zwerg-Araucana, blau-wildfarbig
  • Siamesische Zwerg-Seidenhühner, wildfarbig    

Alle nicht genannten Neuzüchtungen müssen weiterhin im Vorstellungsverfahren oder in der Sichtung ausgestellt werden.   

Soweit noch kein Antrag für Neuzüchtungen auf Zulassung zum Vorstellungsverfahren nach AAB XIII.3.a vorliegt, ist dieser noch bis spätestens 01.03.2019 für die Sparte Geflügel an Ulrich Freiberger, Im Grund 27, 59174 Kamen, E-Mail: au.freiberger@t-online.de, einzureichen.
Die entsprechenden Aussteller der o.g. Rassen/Farbenschläge wurden schon schriftlich informiert. Bei fehlenden Anträgen ist das Vorstellungsverfahren ausgeschlossen.   

Haselbachtal, im Januar 2019

 

Christoph Günzel, Präsident
Heinrich Wenzel, Vorsitzender BZA
Ulrich Freiberger, Obmann Sparte Geflügel im BZA