Jahresbericht 2020

Im Geschäftsjahr 2020/2021 hat es in der personellen Zusammensetzung des Bundes-Zucht- und Anerkennungsausschusses (BZA)keine weitere Veränderung gegeben.

Bedingt durch die Corona-Pandemie mussten alle Bundes- und Fachverbandsschauen abgesagt werden. Somit entfällt in diesem Jahr auch für die Aussteller von Neuzüchtungen eine geplante Teilnahme mit ihren Tieren am Anerkennungsverfahren. Der Bundes Zucht- und Anerkennungsausschuss informiert daher, dass für alle bereits laufenden Verfahren, im kommenden Jahr keine neuen Anträge zu stellen sind. Des Weiteren wird AAB § XIII. Absatz 1.h) bei Nichtbeginn oder Vorstellungsunterbrechung des Vorstellungsverfahren für ein Jahr ausgesetzt.

Die Basis für die Arbeit des BZA, sowie den Aufgabenbereich desselben, bilden die AAB XIII. 1-4 und die im Satzungsordner abgedruckte Geschäftsordnung des BZA.

Neue Rassen und Farbenschläge aus dem Ausland werden weiterhin in nicht unerheblichem Umfang von den Züchtern importiert, die diese in ihren Heimatländern kennen gelernt haben und diese dann im Rahmen eines Anerkennungsverfahren in Deutschland vorstellen. Eine automatische Anerkennung wird es auch in Zukunft nicht geben, wie dies von manchen Züchtern schon mal ins Gespräch gebracht worden ist. Unabhängig davon werden aber weiterhin in nicht unerheblichem Umfang Anträge auf Anerkennung von Rassen oder neuen Farbenschlägen gestellt, ohne dass dafür in Deutschland eine ausreichende Zuchtbasis besteht. Ein Vergleich mit den in den einzelnen Standards aufgeführten Farbenschlägen zeigt, dass viele Farbenschläge und Rassen nach der Anerkennung nur ein Mauerblümchendasein fristen.

Auf der Basis der unterschiedlichen Europäischen Standards entstehen mit Zustimmung der Standardkommissionen der EE weiterhin Europäische Standardwerke, die als Europastandard vereinheitlicht werden und deren Inhalt dann verbindlich in den einzelnen Ländern in der Heimatsprache gedruckte Standards sind. Gewisse Unterschiede in der Auslegung der Standards wird es aber in Zukunft geben, da in einzelnen Ländern der Typ einer Rasse im Vordergrund steht, wobei dann Farbe und Zeichnung eine untergeordnete Rolle spielen, auf diese in Deutschland auch weiterhin besonderer Wert gelegt wird.

Eine Anerkennung ist in erster Linie von der Durchzüchtung und Qualität der Tiere abhängig. Sie erfolgt bei neuen Rassen oder bei Farbenschlägen, Zeichnungsarten oder spezifischen Merkmalen, die noch bei keiner standardisierten Rasse vorhanden sind, unabhängig von der Dauer des Vorstellungsverfahrens.

Spezifische Rassemerkmale können nach eingehender, fachlichen Prüfungen im Ermessen des BZA gleichzeitig mit der Neuzüchtung eines Farbenschlags oder Scheckungs- bzw. Zeichnungsmusters ohne Vorstellungsverfahren anerkannt werden, wenn diese bei den anerkannten Farbenschlägen oder Scheckungs- bzw. Zeichnungsmuster der gleichen Rasse bereits anerkannt sind.

Vereinzelt wurden auch Rassen oder Farbenschläge aus dem Anerkennungsverfahren gestrichen, damit dem Züchter frühzeitig klar wird, dass auch in Zukunft die von ihm angestrebte Anerkennung nicht realistisch ist. Auch die Tendenz, im Ausland anerkannte Rassen und Farben auch in Deutschland zur Anerkennung zu bringen, ohne dass dafür in Deutschland eine ausreichende Zuchtbasis besteht, muss weiterhin kritisch hinterfragt werden.

Wie immer soll auch hier auf die Bedeutung der Sichtungsklasse verwiesen werden, die es dem Züchter ermöglicht, mit einer geringeren Tierzahl den Zuchtstand seiner neuen Rasse / Farbenschlag zu präsentieren. Bei Beachtung der Hinweise des BZA in der Fachpresse wird dann deutlich gemacht, ob das angestrebte Zuchtziel schon erreicht ist oder ob es noch sinnvoll erscheint, durch weitere Zuchtarbeit den Zuchtstand zu verbessern. Alttiere gehören nicht in die Sichtungsklasse!

Die Sichtungsklasse bewährt sich auch bei der Präsentation von unbekannten ausländischen Rassen, da hier erstmals geprüft werden kann, ob eine eventuelle spätere Anerkennung nicht zu Verwechslungen mit bereits in Deutschland anerkannten Rassen oder Farbenschlägen führen kann. Auch Verstöße gegen tierschutzrelevante Entartungen können dabei frühzeitig erkannt werden, die auf alle Fälle eine Anerkennung einer ausländischen Rasse in Deutschland unmöglich machen würden.

Rassen und Farbenschläge können für das Vorstellungsverfahren nur übernommen werden, wenn zuvor termingerecht ein entsprechender Antrag beim BZA gestellt wurde. Alle anderen Rassen und Farbenschläge gelangen nur in das Sichtungsverfahren, wobei die Bestimmungen der AAB hinsichtlich der zu präsentierenden Tierzahlen zu beachten sind.

Handschwingenzahl bei Rassetauben

Die Thematik "Handschwingenzahl bei Rassetauben" hat in der Vergangenheit nicht selten zu Verwirrung unter den Züchtern, den Preisrichtern und in den Sondervereinen geführt, da keine grundlegende Zuordnung  für die Rassen erfolgt ist.

Der BZA-Zuchtausschuss Sparte Tauben und der Zuchtausschuss des VDT haben allen Sondervereinen mit einem endsprechenden Anschreiben die Möglichkeit gegeben sich zu dieser Thematik zu äußern.  Nach Auswertung  der Antwortschreiben und Prüfung der  Änderungsanträge, wird der BZA-Sparte Tauben, nach der Spartensitzung  2021, die  betreffenden Rassen benennen. Diese werden dann, im Rassen- und Farbenschläge-Verzeichnis des Satzungsordner des BDRG (Kapitel 11) gekennzeichnet. Bei den betreffenden Rassen wird nach dem Rassenamen die abweichende Handschwingen Anzahl (9/9) bzw. (11/11) eingefügt.

10/10 Handschwingen bleiben auch weiterhin das angestrebte züchterische Ziel.

Bei der Präsentation von Volieren und Stämmen sollte in Zukunft die Mindestgrößen für die betreffenden Rassen in der AAB vorgeschrieben werden. Es wird auf Ausstellungen die Präsentationen oft in zu kleinen Käfigen und Volieren präsentiert. Bei den Stammschauen und Volieren muss den Tieren mehr Platz geboten werden.  Es ist auch eine Sitzstange anzubieten. Auch die Vorstellung von Taubenstämmen in einem Käfig sollte neu überdacht werden, da hier doch nachweislich die Gefahr von Verletzungen der Taubenpaare besteht. Die Thematik wird mit Standard- und Satzungskommission behandelt.

AOC-Klasse

Das Ausstellen bzw. die Meldung von Tieren in der AOC-Klasse ist in der AAB eindeutig geregelt und von Ausstellern, Preisrichter und den Ausstellungsleitungen einzuhalten!  Dies wurde in den letzten Ausstellungsperioden nicht immer, wie dort vorgegeben, ausgeführt.

Eine AOC-Klasse kann bei allen Rassen, außer Ziergeflügel, auf der Nationalen Bundessiegerschau, der Lipsia-Schau, der Deutschen Junggeflügelschau, den Fachverbandsschauen und auf Hauptsonderschauen, Sonderschauen und Gruppensonderschauen hinter der jeweiligen Rasse angeschlossen werden. In dieser Klasse dürfen Tiere mit in dieser Rasse nicht standardisierten Farbenschlägen oder Merkmalen ausgestellt werden, sofern diese bei anderen Rassen zugelassen sind.  Die Bewertung erfolgt durch die bei dieser Rasse eingesetzten Preisrichter, wobei besonderer Wert auf die rassetypischen Merkmale zu legen ist.

In der AOC-Klasse werden teils Farbenschläge gezeigt und hoch bewertet, die entweder keinem anerkannten Farbenschlag einer anderen Rasse zugeordnet werden können oder die Tiere werden nicht adäquat zu zeitgleich in der Abteilung Neuzüchtungen gezeigten Tieren beurteilt. Vermehrt kommt es zu Fehlurteilen in der AOC-Klasse. In Leipzig wurden Tiere durchbewertet, obwohl die Rasse noch gar nicht anerkannt wurde und auch der Farbenschlag bei keiner anderen Rasse anerkannt ist.

Ausgeschlossen ist das Ausstellen von Tieren in der AOC-Klasse, die vom Rassestandard abweichende Zeichnungen, Zeichnungs- oder Scheckungsmuster aufweisen. Diese gelten als Fehlfarben und sind mit „n.a.“ zu bewerten. Bei der Meldung von Tieren für die AOC-Klasse ist die Rasse mit der Bezeichnung „AOC“ und dem in Anspruch genommenen Farbenschlag zu versehen. Tiere in der AOC-Klasse erhalten anteilig Preise, jedoch keine Bundespreise. Für sie ist das volle Standgeld zu zahlen.

Der BZA bittet daher in Zukunft die Vorgaben in der AAB umzusetzen!

Bedanken möchte ich mich bei den Kollegen des BZA und den Spartenvorsitzenden Uli Freiberger (Geflügel)  und Ronald Bube (Tauben) sowie den Mitarbeiter der einzelnen Sparten, welche mir bei meinen Aufgaben die notwendige Unterstützung entgegengebracht haben, damit  die doch sehr zahlreichen Anfragen aus der Züchterwelt zeitnah beschieden werden konnten.

Die Fachpresse ist dankenswerterweise auf alle Terminwünsche eingegangen und hat alle Bekanntmachungen des BZA termingerecht veröffentlicht. Viele Informationen finden sich auch auf den Webseiten des BDRG

Diskussionen mit dem Präsidium wurden in reger und sachlicher Weise geführt, wobei ich diesem Gremium, an ihrer Spitze Präsident Christoph Günzel für die gute und verständnisvolle Zusammenarbeit danken möchte.

Heinrich Wenzel

Vorsitzender des BZA

Nidderau, im März 2021