Jahresbericht 2011

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es in der personellen Zusammensetzung des Bundes-Zucht- und Anerkennungsausschusses (BZA) keine Veränderungen ergeben. Alle berufenen Mitglieder dieses Gremium standen für die Bewertung von Neuzüchtungen (Sichtungs- und Vorstellungsverfahren ) auf den dafür zugelassenen Bundesschauen (Deutsche Zwerghuhnschau in Münster, Deutsche Junggeflügelschau in Hannover, Lipsia-Schau mit Deutscher Taubenschau in Leipzig sowie Bundessiegerschau in Dortmund) zur Verfügung.

Allerdings werden im Verlauf der kommenden Jahre mehrere BZA-Mitglieder aus Altersgründen aus diesem Gremium ausscheiden, sodass die BZA-Sparten bereits jetzt mit Zustimmung des Präsidium zu ihren Sitzungen jüngere Preisrichter einladen, um diese in den Aufgabenbereich des BZA einzuführen.

Die Basis für die Arbeit des BZA, aber auch den Aufgabenbereich desselben bilden die AAB und die im Satzungsordner abgedruckte Geschäftsordnung des BZA. Aktuell steht jetzt die Frage im Raum, ob nicht auch für den BZA die für das Präsidium geltende Altersbegrenzung gem. § 18 der Satzung des BDRG eingeführt werden soll. Darüber wird aber erst die Bundesversammlung in Schneverdingen entscheiden.

In der abgelaufenen Ausstellungssaison konnten erfreulicherweise alle Großschauen durchgeführt werden, wobei nur die Lipsia etwas aus dem Rahmen fiel mit der kurzfristig geforderten tierärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Bestandes, aus dem die Ausstellungstiere stammten. Bei allen anderen Großschauen genügte die Einlasskontrolle der Tiere unter Vorlage der geforderten Impfbescheinigung.

Wie bereits in den vergangenen Jahren festgestellt wurde, setzt sich der Trend fort, dass Großschauen vornehmlich in den neuen Bundesländern durchgeführt werden, wobei die Lipsia durch die Verbindung mit der Deutschen Taubenschau die mit Abstand größte Tierzahl aufwies. Das war auch deutlich an der Beteiligung zur Bundessiegerschau in Dortmund zu erkennen, wo kaum Geflügel aus den neuen Bundesländern gezeigt wurde. Dabei mag natürlich auch die enge Zeitspanne zwischen den einzelnen Ausstellungen eine Rolle spielen. Die Mitglieder des BZA sind aber gezwungen, auf allen anerkannten Bundesschauen präsent zu sein, zumal vielfach noch Sitzungen einzelner Sparten angesetzt werden, um möglichst früh die Aussteller von Neuzüchtungen über das Ergebnis ihrer Bemühungen zu unterrichten. Außerdem gehört es natürlich zu den Aufgaben des BZA und seiner Mitglieder, über die Einhaltung und Beachtung der Standards zu wachen. Hierzu steht auch eine Checkliste zur Verfügung, wo die Rassen und ihre möglichen Fehler aufgeführt sind, die einer besonderen Beachtung bedürfen. Im Einzelfall werden die zuständigen SV vom BZA angeschrieben und auf die Beachtung der gültigen Standards hingewiesen.

Termingerecht konnten die Ergänzungsblätter für den Deutschen Rassetauben-Standard verschickt werden. Diese können weiterhin bei den Versandstellen der Organisation bezogen werden, wobei eindeutig darauf hingewiesen werden soll, dass für die Bewertung von Rasse- und Ziergeflügel ausschließlich die aktuellen Standards zugrunde zu legen sind.

Neue Rassen und Farbenschläge aus dem Ausland werden weiterhin in nicht unerheblichen Umfang von den Züchtern importiert und in Deutschland im Anerkennungsverfahren vorgestellt. Die Anerkennung erfolgt nach Vorstellung in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern, wobei ein reger Gedankenaustausch mit den Standardkommissionen dieser Länder sichergestellt ist, nicht zuletzt durch die gemeinsame Arbeit in den Standardkommissionen der EE. Dies trifft allerdings nur für die europäischen Länder zu, soweit diese der EE angehören. Vor allem bei  Taubenrassen, deren Heimatland die USA sind, gehen Europa und die USA oft eigene Wege.

Auf der Basis der unterschiedlichen europäischen Standards entstehen mit Zustimmungen der Standardkommissionen der EE zwischenzeitlich Europäische Standardwerke die als Europastandard vereinheitlicht sind, und deren Inhalt dann auch verbindlich für die weiterhin in den einzelnen Ländern in der Heimatsprache gedruckten Standards sind. Unterschiedlich ist noch die Qualität der einzelnen Standardbilder, wobei gegenwärtig die in den deutschen Standards verwendeten Bilder als vorbildlich gelten, die nach und nach auch in den ausländischen Standards Verwendung finden.

Eine Schulungstagung der EE für Geflügel und Tauben wurde im September 2010 in der Tschechischen Republik durchgeführt, bei der vor allem tschechische Rassen ausführlich vorgestellt wurden. Dort wurde auch eine Broschüre mit den tschechischen Taubenrassen verteilt, wobei etliche dieser Rassen auch in Deutschland bekannt sind, allerdings unter deutschen Namen und mit kleinen Abweichungen im Aussehen. Aus unterschiedlichen Gründen war allerdings die Beteiligung deutscher Preisrichter nicht so hoch wie in den Vorjahren. In Vorbereitung der 27. Europaschau im Dezember 2012 in Leipzig findet die gemeinsame Schulungstagung der Geflügel- und Taubensparten Anfang September 2012 in Deutschland in Haus Düsse statt.

Rassebezogene Europaschauen, auf denen einzelne Rassen oder Rassegruppen im länderübergreifenden Vergleich stehen, wurden in der abgelaufenen Ausstellungssaison recht zahlreich durchgeführt, wobei der Schwerpunkt der Veranstaltungen in Deutschland lag. Dabei wurde darauf Wert gelegt, dass die dort eingesetzten Preisrichter dieser Rasse/Rassen und Farbenschläge sowohl aus Deutschland, aber auch aus dem Ausland kommen und bereits auf der großen allgemeinen Europaschau die Rassen kennen gelernt haben.

Die Zahl der Anträge auf Anerkennung neuer Rassen und Farbenschläge ist wieder enorm (vgl. auch unten stehende Aufstellung). Auch die Tendenz, im Ausland anerkannte Rassen und Farben in Deutschland zur Anerkennung zu bringen, ohne dass dafür in Deutschland eine ausreichende Zuchtbasis besteht, muss kritisch hinterfragt werden. Denn die Zahl der aktiven Züchter nimmt leider ab, bzw. gibt aus Altersgründen die Zucht auf.

Verstärkt ist die Erwartung bei den Züchtern zu beobachten, bei Anträgen auf Anerkennung von Rassen und Farbenschlägen aus dem Ausland ihre Tiere sofort im Vorstellungsverfahren präsentieren zu können. Die AAB eröffnet zwar grundsätzlich diese Möglichkeit, doch entscheidet immer noch der BZA, ob diesem Ansinnen stattgegeben wird, oder ob die Tiere zunächst in die Sichtung gestellt werden müssen. Der Grund dafür ist eine eventuelle Überprüfung, ob die erforderlichen Unterschiede zu einer anderen Rasse gegeben sind; auch sind die in Deutschland gewünschten farblichen Anforderungen nicht in allen Ländern gegeben.

Damit soll aber den Immigranten nicht die Möglichkeit genommen werden, ihre Heimatrassen auch weiterhin in Deutschland zu züchten. Voraussetzung dafür ist aber die Mitgliedschaft in einem deutschen Geflügelzuchtverein, wobei sich die Vereine vermehrt darauf einstellen müssen, dass sie ihre Mitglieder auch aus der grossen Zahl von Einwandern rekrutieren müssen. Deren Interesse an der Geflügel- und Taubenhaltung deckt sich allerdings nicht immer mit den Vorstellungen deutscher Züchter und so scheitern immer wieder Versuche, diese Tiere auch erfolgreich auf Ausstellungen zu präsentieren, da oft nicht beachtet wird, dass Gesundheit und Schaufertigkeit wesentliche Gesichtspunkte bei der Bewertung darstellen neben den wichtigen rassetypischen Merkmalen.

Eine gemeinsame Sitzung des BZA wurde im letzten Jahr anlässlich der Bundesversammlung im Mai 2011 in Nohfelden (Saarland) durchgeführt. Zusätzliche spartenbezogene Sitzungen fanden anlässlich der Junggeflügelschau in Hannover, der Lipsia in Leipzig sowie der Bundessiegerschau in Dortmund statt, wobei vor allem auf Grund der Bewertungsergebnisse der Neuzüchtungen Standardergänzungen beschlossen wurden, die inzwischen veröffentlicht worden sind. Hierzu zählen natürlich auch Entscheidungen, ob eine „Neuzüchtung“ noch ein weiteres Jahr in dieser Abteilung verbleiben muss. Bedingt durch diesen frühen Beschlusstermin konnten bereits Anfang Januar 2012 in der jeweils ersten Nummer der Fachzeitungen den betroffenen Züchtern die erforderlichen Informationen gegeben werden.

Die gefassten Beschlüsse werden aber zugleich den Europäischen Standardkommissionen übermittelt, sodass diese bei ihren Sitzungen über den aktuellen Stand der Anerkennungen in Deutschland frühzeitig informiert  sind. Zugleich wird der Druck der Ergänzungsblätter für die Standardwerke frühzeitig vorbereitet, sodass diese termingerecht bei den Preisrichtern und interessierten Züchtern zur Verfügung stehen.

Anlässlich der Bundesschauen finden natürlich auch die regelmäßigen Begehungen durch die zuständigen Mitglieder des BZA für ihren Aufgabenbereich statt, um die Einhaltung der Standards und der AAB zu gewährleisten.

In der Abteilung „ Neuzüchtung zur Sichtung/Anerkennung „ wurden auf den dafür ausschließlich zugelassenen Bundesschauen insgesamt 749 Tiere gemeldet, d.h. die Zahl der vorgestellten Tiere hat um über 20 % gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Manchmal hat man den Eindruck, dass die Aussteller verschiedener Farbenschläge einer Rasse sich nicht abstimmen, wie viele Tiere in den AAB für Neuzüchtungen gefordert sind. Es soll daher erneut darauf hingewiesen werden, dass zur Sichtung 2,2 Jungtiere gestellt werden müssen, wobei bei weiteren Farbenschlägen derselben Rasse 1,1 Jungtiere genügen. Entscheidend sind aber der Gesamteindruck und die Einheitlichkeit der Tiere, die bei der Sichtung gem. AAB keine Bewertung erhalten. In einem zusammenfassenden Bericht über alle Neuzüchtungen in der Fachpresse teilt der BZA der Züchterwelt später seinen Eindruck über das Sichtungsverfahren mit.

Bei der Zulassung zum Vorstellungsverfahren beträgt die Mindestzahl der zu präsentierenden Tiere 3,3 Jungtiere und 1,1 Alttiere; weitere Farbenschläge derselben Rasse können dann mit 1,1 Jungtieren dazu gestellt werden. Es hat sich allerdings als sinnvoll erwiesen, ein oder zwei Tiere mehr zu melden (aber auch nicht mehr), um bei einem Totalausfall eines Tieres (mit der Bewertungsnote u bei einem Ausschlussfehler ) immer noch die geforderte Mindestzahl zu erreichen.

Für die Abteilung „Neuzüchtung“ wurden insgesamt 749 Tiere gemeldet, und später meistens auch gezeigt, das sind über 20 % mehr als im Vorjahr. Zugenommen haben vor allem die Tauben und die Zwerghühner. Eine Übersicht ergibt 26 Gänse (4 Rassen, 4 Farbenschläge), 70 Enten (6 Rassen, 8 Farbenschläge), 78 Hühner (15 Rassen, 17 Farbenschläge), 227 Zwerghühner (31 Rassen, 42 Farbenschläge) sowie 348 Tauben (37 Rassen, 76 Farben-schläge). Es fehlten allerdings einige Rassen und Farbenschläge, die bereits die Zulassung des BZA zum Vorstellungsverfahren haben. Es soll daher darauf aufmerksam gemacht werden, dass der BZA auch Rassen und Farbenschläge aus dem Vorstellungsverfahren streichen kann, wenn diese mehrere Jahre ohne ersichtlichen Grund nicht mehr gezeigt werden.

Wie immer soll auch hier auf die Bedeutung der Sichtungsklasse verwiesen werden, die es dem Züchter ermöglicht, mit einer geringeren Tierzahl den Zuchtstand seiner neuen Rasse/Farbe zu präsentieren. Allerdings wäre es vereinzelt auch sinnvoll, eine Neuzüchtung noch zurückzustellen, wenn die Hinweise des BZA deutlich machen, dass das angestrebte Zuchtziel aus der Vorstellung in der Sichtungsklasse noch nicht erreicht ist. Alttiere gehören nicht in die Sichtungsklasse, sondern sollen erst bei der Vorstellung präsentiert werden, damit auch der Zuchtfortschritt im Vorstellungsverfahren erkennbar ist.

Die Sichtungsklasse bewährt sich auch bei der Präsentation von unbekannten ausländischen Rassen, da hier erstmals geprüft werden kann, ob eine eventuelle spätere Anerkennung nicht zu Verwechslungen mit bereits in Deutschland anerkannten Rassen oder Farben führen kann. Weiterhin kann geprüft werden, ob neue Rassen aus dem Ausland nicht mit den Vorstellungen des Deutschen Tierschutzgesetzes kollidieren. Hierbei muss der BZA strenge Maßstäbe anlegen, um mögliche spätere Auseinandersetzungen mit den Behörden zu vermeiden.

Andere bekannte ausländische Rassen, die bereits über Europaschauen der EE bekannt sind, können jedoch auf Beschluss des BZA sofort in das Vorstellungsverfahren übernommen werden. Eine Übernahme in die deutschen Standards ist allerdings ausschließlich von der Qualität der vorgestellten Tiere abhängig.

Rassen und Farbenschläge können für das Vorstellungsverfahren nur übernommen werden, wenn zuvor termingerecht (1. Februar des laufenden Jahres) ein Antrag beim BZA gestellt wird. Alle anderen Rassen und Farbenschläge gelangen nur in das Sichtungsverfahren, wobei die Bestimmungen der AAB zu beachten sind, jedoch gilt hier kein Schlusstermin.

Bedanken möchte ich mich bei den Kollegen des BZA, die mir meine Anfragen termingerecht beantwortet haben, so dass alle Anfragen aus der Züchterwelt zeitnah beschieden werden konnten. Dabei ist mir und meinen Kollegen des BZA das Internet eine wertvolle Hilfe. Es würde den Schriftverkehr erleichtern, wenn bei allen Anfragen von Züchtern sowie den Sondervereinen neben der E-Mail-Adresse auch eine vorhandene Fax-Nummer angegeben würde.

Die Fachpresse ist dankenswerterweise auf alle Terminwünsche eingegangen, und hat alle Bekanntmachungen des BZA termingerecht veröffentlicht. Viele Informationen finden sich auch auf den Webseiten des BDRG und der EE.

Diskussionen mit dem Präsidium wurden in reger und sachlicher Weise geführt, wobei ich diesem Gremium, an ihrer Spitze Präsident Riebniger sowie dem 1. Vizepräsidenten Wesch, der die offiziellen Kontakte zum BZA pflegt,  für die gute und verständnisvolle Zusammenarbeit danken möchte. In diesen Dank möchte ich die Geschäftsstelle des BDRG einschließen, die für mich entfernungsmäßig leicht zu erreichen ist.

 

Dr. Werner Lüthgen