Tier- und Artenschutz im BDRG

Schon bei der Gründung der ersten Vereine zu Beginn der organisierten Rassegeflügelzucht in Deutschland fühlten sich die Mitglieder dem Gedanken des Tierschutzes - hier insbesondere des Vogelschutzes - sehr verbunden und verpflichtet. Die Verantwortung für den Schutz der Mitgeschöpfe spiegelte sich auch in den Namen der Vereinen wider.

Durch Geschichte und gesellschaftlichen Wandel trat diese Aufgabe der Rassegeflügelzucht später etwas in den Hintergrund. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hingegen setzte ein Bewusstseinswandel und Rückbesinnung auf die eigentlich ursprünglichen Aufgaben in der Organisation ein.

Im Zuge dieser Rückbesinnung wurde die Tierschutzverantwortung der Organisation wieder aufgegriffen und der Beirat für Tier- und Artenschutz ins Leben gerufen. Den Vorsitz des Beirates übernimmt der Beauftragte für Tier- und Artenschutz im BDRG, der in dieser Eigenschaft auch Vorstandsmitglied des Verbandes ist.

Die  Arbeit des Beirates erfolgt in enger Verzahnung von Behörden, anerkannten Wissenschaftlern und Instituten und der Basis der Rassegeflügelzucht. Zu den Schwerpunkte der Arbeit des Beirates zählt die beratende Funktion des Beirates für die Züchterschaft und auch im Dialog mit Behörden und Ministerien wird an einer Harmonisierung und Vereinheitlichung in der Anwendung von Gesetzen gearbeitet.

Sachgemäßer und praktikabler Tierschutz in der Rassegeflügelzucht soll auch der Vermeidung von Übertypisierungen bei Rassegeflügel dienen - insofern ist die Rassegeflügelorganisation ein kompetenter Ansprechpartner wenn es um die Belange der ihr anvertrauten Kreaturen geht.