Der BZA - Sparte Geflügel gibt bekannt (Januar 2018)

Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens von Neuzüchtungen in den Abteilungen Vorstellung/Sichtung in der Ausstellungssaison 2017 hat der BZA, Sparte Geflügel, in seiner Sitzung am 15.12.2017 in Erfurt folgende Beschlüsse gefasst:  

Es werden nachstehende Neuzüchtungen anerkannt:  

  • Euganeische Puten, bronze 
  • Mecklenburger Gänse, buff 
  • Toulouser Gänse, buff 
  • Warzenenten, Schecken perlgrau
  • Eulenbarthühner, chamois-perlgraugetupft
  • Rheinländer, kennfarbig 
  • Watermaalsche Bartzwerge, weiß-wachtelfarbig
  • Dänische Zwerg-Landhühner, rebhuhnhalsig
  • Zwerg-Seidenhühner, splash 
  • Japanische Legewachteln, silber-wildfarbig 

Die entsprechenden Standardtexte und Standardänderungen werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.    

Es werden nachstehende Neuzüchtungen nach der Sichtung zum Vorstellungsverfahren zugelassen:

  • Hochbrutflugenten, grobgescheckt blau-wildfarbig 
  • Zwergenten, grobgescheckt-blau
  • Bantam, gelb-blaucolumbia
  • Antwerpener Bartzwerge, orangehalsig 
  • Holländische Zwerghühner, dun-silberhalsig
  • Zwerg-Dresdner, braun-blaugezeichnet 
  • Zwerg-Sulmtaler, weiß 
  • Deutsche Zwerg-Reichshühner, kennsperber
  • Appenzeller Zwergspitzhauben, chamois-weißgetupft
  • Japanische Legewachteln, blau-wildfarbig    

Alle nicht genannten Neuzüchtungen müssen weiterhin im Vorstellungsverfahren oder in der Sichtung ausgestellt werden.    

Soweit noch kein Antrag für Neuzüchtungen auf Zulassung zum Vorstellungsverfahren vorliegt, ist dieser noch bis spätestens 01.02.2018 für die Sparte Geflügel an Ulrich Freiberger, Im Grund 27, 59174 Kamen, E-Mail: au.freiberger@t-online.de, einzureichen.

Die entsprechenden Aussteller der o.g. wurden schon schriftlich informiert. Bei fehlenden Anträgen ist das Vorstellungsverfahren ausgeschlossen.

 

Haselbachtal,  im Dezember 2017

Christoph Günzel, Präsident
Heinrich Wenzel, BZA-Vorsitzender
Ulrich Freiberger, Obmann der Sparte Geflügel