Jahresbericht 2010

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es in der personellen Zusammensetzung des Bundes-Zucht- und Anerkennungsausschusses (BZA) eine Veränderung gegeben. Bereits vor der Bundesversammlung in Freudenstadt hat Willi Kolb von der Sparte Tauben seinen Rücktritt aus dem BZA zum Jahresende 2010 erklärt. Ihm sei an dieser Stelle für seine langjährige Tätigkeit im BZA zum Wohl der Deutschen Rassetaubenzucht gedankt In Abstimmung mit dem VDT hat der BZA der Bundesversammlung Heinrich Wenzel vom Landesverband Hessen-Nassau als Nachfolger vorgeschlagen, der dann auch einstimmig gewählt wurde. So war die Sparte Tauben ausreichend mit Mitgliedern bestückt, um auch Lücken zu schließen, die dadurch  entstanden waren, daß Dr. Werner Lüthgen an zwei Bundesschauen nicht zur Verfügung stand, da er z.B. als Mitglied der Ausstellungsleitung der 92. Bundessiegerschau tätig war. Mit weiteren personellen Wechseln ist im Verlauf der kommenden Jahre zu rechnen.

Abschied nehmen mußten wir von dem früheren Vorsitzenden des BZA Ernst Meckenstock, der für uns überraschend im letzten Jahr verstarb, nachdem wir ihn noch auf der Bundesversammlung in Freudenstadt begrüßen konnten.

Die anläßlich der Bundesversammlung in Freudenstadt vom Gesamtvorstand  beschlossene Novellierung der Geschäftsordnung des BZA hat sich bewährt.  Damit wurden die bisherigen Sparten I und II zu einer Sparte Geflügel zusammengefasst, zumal beide Sparten schon in den letzten Jahren immer zusammen gearbeitet haben. Zugleich erfolgt damit eine Anpassung an die Regelung in der EE. Personell haben sich zunächst keine Änderungen ergeben. Die Vertreter des Ziergeflügels werden nur noch an den Sitzungen teilnehmen, wenn Fragen aus diesem Bereich auf der Tagesordnung stehen.

Erfreulicherweise konnten in der abgelaufenen Ausstellungssaison 2010/2011 alle Bundesschauen und sonstige größere Ausstellungen durchgeführt werden, da im letzten Jahr keine Fälle von  Geflügelgrippe in Deutschland bekannt geworden sind, sodaß das Friedrich-Löffler-Institut in seinem Bericht zur Lage die Gefahr der Einschleppung dieser Seuche durch das Rassegeflügel als gering angesehen hat. Allerdings litten in bestimmten Bundesländern die Aussteller unter unverständlichen Auflagen der jeweils zuständigen Amtstierärzte, während in allen anderen Ländern und Kommunen eine Einlasskontrolle als ausreichend angesehen wurde.

Wie bereits in den vergangenen Jahren festgestellt wurde, setzt sich der Trend fort, dass Großschauen mit größeren Tierzahlen vornehmlich in den neuen Bundesländern durchgeführt werden, während  Ausstellungen an den klassischen Ausstellungsorten im Westen und Norden  Deutschlands offensichtlich an Attraktivität für die Züchter verlieren. Dieser Trend wurde erstmals anläßlich der 92. Bundessiegerschau in Frankfurt a.M. durchbrochen, die als größte Geflügelausstellung der Welt für diese Ausstellungssaison angesehen werden kann.

Die zeitliche und räumliche  Aufsplitterung der Verbandsschauen (Bundesschauen) hat allerdings dazu beigetragen, dass die Züchter gezwungen wurden, an vielen Orten präsent zu sein. Das trifft auch für die Mitglieder des BZA zu, da auf allen Bundesschauen Neuzüchtungen vorgestellt werden können. Hinzu kam die Aufgabe für die BZA-Mitglieder, über die Beachtung der Standards zu wachen.

Termingerecht konnten die Ergänzungsblätter für den Geflügelstandard für Europa verschickt werden. Diese können weiterhin bei den Versandstellen der Organisation bezogen werden, wobei zum wiederholten Mal darauf hingewiesen werden soll, dass für die Bewertung von Rasse- und Ziergeflügel ausschließlich die aktuellen Standards zugrunde zu legen sind.

Neue Rassen und Farbenschläge aus dem Ausland werden weiterhin in nicht unerheblichem Umfang von den Züchtern importiert und in Deutschland ins Anerkennungsverfahren gestellt. Die Anerkennung erfolgt dann nach Vorstellung in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern, wobei ein reger Gedankenaustausch mit den Standardkommissionen dieser Länder sichergestellt ist, nicht zuletzt durch die gemeinsame Arbeit in den Standard-kommissionen der EE. Diese Basis wird auch vermehrt benutzt, um aus den nationalen Standards allmählich Europastandards zu formen, deren Inhalt dann auch verbindlich ist für die weiterhin in den einzelnen Ländern in der Heimatsprache gedruckten Standards. Offen ist noch die Frage der Verwendung einheitlicher Standardbilder. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gelten die in den deutschen Standards verwendeten Bilder als mustergültig, so dass wohl mit Zustimmung des BDRG diese auch im Ausland Verwendung finden werden. Dabei soll nicht verkannt werden, dass auch in den deutschen Standardwerken z.T. Bilder aus dem Ausland Eingang gefunden haben.

Eine  Schulungs- und Informationstagungen der EE wurde im September 2009 in Luxemburg sowie in Belgien durchgeführt, an der zahlreiche deutsche Preisrichter teilgenommen haben, auch im Hinblick auf den Einsatz auf der allgemeinen Europaschau in Leipzig im Jahre 2012. neuen Rassen und Farbenschlägen ungebrochen ist, und die Arbeit des BZA auch in den kommenden Jahren gesichert ist.

Rassebezogene Europaschauen, auf denen einzelne Rassen im länderübergreifenden Vergleich stehen, wurden im abgelaufenen Jahr recht zahlreich durchgeführt, wobei der Schwerpunkt der Veranstaltungen in Deutschland lag.  Dabei ist auch von Bedeutung, dass die dort eingesetzten Preisrichter diese Rasse / Rassen und Farbenschläge sowohl aus Deutschland, aber auch aus dem Ausland kommen und  bereits auf der großen allgemeinen Europaschau die Rassen  kennen gelernt haben.

Die Zahl der Anträge auf Anerkennung neuer Rassen oder Farbenschläge ist wieder enorm, wobei erstmals auch Überlegungen angestellt wurden, alte Rassen, die seit vielen Jahren als ausgestorben gelten, wieder neu zu erzüchten. Die bisherigen Versuche müssen aber als wenig erfolgversprechend angesehen werden, sodaß der BZA den Beschluß gefasst hat, derartige Zuchtversuche nicht mehr unter dem alten Namen anzuerkennen, sondern den Rassen neue Namen zu geben.

Auch die Tendenz, im Ausland anerkannte Rassen und Farben auch in Deutschland zur Anerkennung zu bringen, ohne dass dafür in Deutschland eine ausreichende Zuchtbasis besteht, muss kritisch hinterfragt werden, denn die Zahl der aktiven  Züchter nimmt leider ab, bzw. gibt aus Altersgründen die Zucht auf. Damit soll aber den Immigranten nicht die Möglichkeit genommen werden, ihre Heimatrassen auch weiterhin in Deutschland zu züchten.

Deren Interesse an der Geflügel- und Taubenhaltung deckt sich allerdings nicht immer mit den Vorstellungen deutscher Züchter, und so scheitern immer wieder Versuche, diese Tiere auf den Ausstellungen zu präsentieren, da oft  nicht beachtet wird, dass Gesundheit und Schaufertigkeit ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Bewertung darstellen, neben den wichtigen rassetypischen Merkmalen.
Die gemeinsame Sitzung des BZA wurde im letzten Jahr anlässlich der Bundesversammlung im Mai 2010 in Freudenstadt durchgeführt. Eine zusätzliche, spartenbezogene Sitzung fand anlässlich  der Nationalen Bundessiegerschau Frankfurt a.M.  statt, wobei vor allem auf Grund der Bewertungsergebnisse der Neuzüchtungen Standardergänzungen beschlossen wurden, die inzwischen veröffentlicht worden sind. Hierzu zählen natürlich auch Entscheidungen, ob eine „Neuzüchtung“ noch ein weiteres Jahr in dieser Abteilung verbleiben muss. Dieser frühe Beschlusstermin dient vor allem der Information der betroffenen Züchter, aber auch der Vorbereitung der Sitzungen der Europäischen Standardkommissionen, und damit zugleich der Vorbereitung der Ergänzungsblätter für den Deutschen Rassegeflügelstandard als Standard für Europa sowie den Deutschen Rassetaubenstandard.

Das Ergebnis der Bewertungen der in der Sichtung, bzw. in der Vorstellung präsentierten Tiere wurde frühzeitig in der Fachpresse veröffentlicht.

Anlässlich der Bundesschauen finden natürlich auch die regelmäßigen Begehungen durch die zuständigen Mitglieder des BZA für ihren Aufgabenbereich statt, um die Einhaltung der Standards und der AAB zu gewährleisten.

In der Abteilung „Neuzüchtung zur Sichtung/Anerkennung“ wurden auf den dafür ausschließlich zugelassenen Bundesschauen insgesamt 598 Tiere gemeldet, d.h. die Zahl der vorgestellten Tiere war etwas rückläufig, bzw. konzentrierte sich auf wenige Schauen. Manchmal hat man den Eindruck, dass die Aussteller verschiedener Farbenschläge einer Rasse sich nicht abstimmen, wieviel Tiere gefordert sind. Es soll daher noch einmal darauf aufmerksam gemacht werden, dass zur Sichtung 2,2 Jungtiere gestellt werden müssen, wobei bei weiteren Farbenschlägen derselben Rasse dann 1,1 Jungtiere genügen. Entscheidend ist aber immer der Gesamteindruck und die Bewertung der Tiere.

Zur Anerkennung beträgt die Mindestzahl 3,3 Jungtiere und 1,1 Alttiere; weitere Farbenschläge derselben Rasse können dann mit 1,1 Jungtieren dazu gestellt werden. Es hat sich allerdings als sinnvoll erwiesen, ein oder 2 Tiere mehr zu melden, um bei einem Totalausfall eines Tieres (mit der Bewertungsnote u) immer noch die geforderte Mindestzahl erreicht wird. Diese Bestimmungen in der AAB können im Satzungsordner des BDRG nachgelesen werden, wobei die Mitglieder des BZA immer wieder die Erfahrung machen, dass derselbe leider nicht in den Vereinen vorhanden ist, so dass über die Voraussetzungen des Ausstellungswesen nur sehr vage Vorstellungen vorhanden sind.

Die in der Abteilung „Neuzüchtung“ gemeldeten, aber nicht immer gezeigten, Tiere, setzen sich wie folgt zusammen:16 Gänse (2 Rassen, 2 Farbenschläge), 59 Enten  (7 Rassen, 9 Farbenschläge), 84 Hühner (10 Rassen, 15 Farbenschläge),  167 Zwerghühner (22 Rassen, 28 Farbenschläge), 272 Tauben (34 Rassen, 64 Farbenschläge). Dabei hat die Zahl der vorgestellten Enten deutlich zugenommen, während die Zahl der Hühner und Tauben rückläufig war.

Wie immer, soll auch hier auf die Bedeutung der Sichtungsklasse verwiesen werden, die es dem Züchter ermöglicht, mit einer geringeren Tierzahl dem BZA den Zuchtstand seiner neuen Rasse/Farbe zu präsentieren. Die Sichtungsklasse bewährt sich auch bei der Präsentation von unbekannten ausländischen Rassen, da hier erstmals geprüft werden kann, ob eine eventuelle spätere Anerkennung nicht zu  Verwechslungen mit bereits in Deutschland anerkannten Rassen oder Farben führen kann. Weiterhin kann geprüft werden, ob neue Rassen aus dem Ausland nicht mit den Vorstellungen des Deutschen Tierschutzgesetzes kollidieren. Manche ausländischen Rassen, die innerhalb des Europaverbandes in einigen Ländern anerkannt sind, haben keine Aussicht auf Übernahme in Deutsche Standards. Andere bekannte ausländische Rassen, die bereits über Europaschauen der EE bekannt sind, können jedoch auf Beschluss des BZA sofort in das Vorstellungsverfahren übernommen werden. Eine Übernahme in die deutschen Standards ist allerdings ausschließlich von der Qualität der vorgestellten Tiere abhängig.

Bedanken möchte ich mich bei den Kollegen des BZA, die mir meine Anfragen termingerecht beantwortet haben, so dass alle Anfragen aus Züchterkreisen zeitnah beschieden werden konnten. Dabei ist mir und meinen Kollegen des BZA das Internet eine wertvolle Hilfe. Es würde den Schriftverkehr erleichtern, wenn bei allen Anfragen von Züchtern, aber auch von Sondervereinen neben der eMail-Adresse auch eine vorhandene Fax-Nummer angegeben würde.

Die Fachpresse ist dankenswerterweise auf alle Terminwünsche eingegangen, und hat alle Bekanntmachungen des BZA termingerecht veröffentlicht. Viele Informationen finden sich auch auf den Webseiten des BDRG und der EE.

Diskussionen mit dem Präsidium wurden in reger und sachlicher Weise geführt, wobei ich diesem Gremium, in ihrer Spitze Präsident Riebniger sowie dem 1. Vizepräsidenten Wesch, der die offiziellen Kontakte zum BZA pflegt, für die gute und verständnisvolle Zusammenarbeit danken möchte. In diesen Dank möchte ich die Geschäftsstelle des BDRG einschließen, die für mich entfernungsmäßig leicht zu erreichen ist.

 

 Dr. Werner Lüthgen