Bestimmungen zur Bundes-Vereinsmeisterschaft des BDRG

Teilnahmeberechtigung

Teilnehmen kann jeder Geflügel- und Kleintierzuchtverein, der einem Kreisverband und damit einem Landesverband innerhalb des BDRG angehört.

Um in die Wertung zu kommen, müssen vom Verein mindestens drei Aussteller in mindestens zwei verschiedenen Sparten Tiere gemeldet werden.
Als Sparten gelten Groß- und Wassergeflügel, Hühner, Zwerghühner und Tauben.
Reine Groß- und Wassergeflügel-, Hühner-, Zwerghühner- und Tauben-Interessengemeinschaften, Sondervereine und Clubs können bei der Meisterschaft nicht teilnehmen.

Meldung

Von einem Verein kommen die 12 höchstbewerteten Tiere beiderlei Geschlechts von mindestens drei Züchtern aus mindestens zwei Sparten in die Wertung. Das Meldeformular ist vom Verein bis zum Tag der Einlieferung der Tiere bei der Ausstellungsleitung abzugeben.

Auf dem Meldeformular müssen folgende Angaben enthalten sein:

  1. Verein, Kreisverband und Landesverband
  2. Anschrift des 1. Vorsitzenden
  3. Käfignummern der in Frage kommenden Rassen und Farbenschläge 
  4. Bestätigung, dass die Aussteller Mitglied im Verein sind
  5. Bestätigung, dass alle Tiere aus eigener Zucht stammen
  6. Unterschrift des Vorsitzenden oder Zuchtwarts 

Auswertung
Die Auswertung erfolgt durch eine Kommission unter Federführung des Beauftragten im Präsidium für Ausstellungswesen und Bundesschauen. Bei der Ermittlung der Reihenfolge gelten die Bestimmungen der AAB wie bei der Errechnung von Leistungspreisen.  

Ehrung
Die Ehrung der drei bestplatzierten Vereine erfolgt in der nächsten Bundesversammlung.

Christoph Günzel
Präsident  

Egon Dopmann
Beauftragter für Bundespreise und Ausstellungswesen