Der BZA - Sparte Geflügel gibt bekannt (Februar 2018)

Nachfolgend informiert die Sparte Geflügel des Bundeszucht- und Anerkennungsausschusses (BZA) über Standardänderungen, die zum Verständnis des Kontextes und der Zielausrichtung ergänzende Informationen bedürfen.

Umbenennung Dt. Wyandotten & Dt. Zwerg-Wyandotten
Auf Europaebene werden in den einzelnen Nationen unterschiedliche Zwerg-Wyandotten-Typen gezüchtet. Der ursprüngliche amerikanische Typ mit kurzen Körpern und spitzen Abschlüssen wird z.B. in den Niederlanden gezüchtet. Über Jahrzehnte hinweg wurde in Deutschland ein Wyandottentyp mit gezogener Steigung, breiten und hufeisenförmigen Abschlüssen geschaffen, der auch in einzelnen anderen Ländern favorisiert wird. Eine Vereinheitlichung beider Zuchtrichtungen ergäbe für beide Seiten keine zufriedenstellende Situation.

Deshalb wurde der deutsche BZA seitens der Europäischen Standardkommission angeregt, die hiesigen Wyandotten / Zwerge in „Deutsche Wyandotten / Deutsche Zwerg-Wyandotten“ umzubenennen. Hierfür wurden alle betroffenen Sondervereine vom BZA schriftlich kontaktiert, wobei alle der schriftlich eingegangenen Antworten einer Umbenennung zustimmten. Damit erfolgt die Umbennung in Deutsche Wyandotten / Zwerg-Wyandotten. Mit der Namensänderung kann der deutsche Wyandottentyp beibehalten werden und zugleich ist Deutschland im europäischen Kontext die standardbestimmende Instanz für diese beiden Rassen. Eine Namensänderung der betroffenen Sondervereine ist aus Sicht des BZA nicht zwingend erforderlich.

Standardgewichte der Deutschen Zwerg-Wyandotten
Festzustellen ist, dass über viele Jahre hinweg in einigen Rassen deutlich zu große bzw. zu schwere Tiere anzutreffen waren und diese teils auch hohe Noten erhielten. Diesem Trend wird aktiv gegengewirkt und es sind z.T. deutliche Verbesserungen zu verzeichnen. Von zu hohen Gewichten sind auch die Dt. Zwerg-Wyandotten betroffen. Bei Wägungen in den vergangenen Jahren wurde dies wiederholt bestätigt. Wichtige Ergebnisse der bei 64 Dt. Zwerg-Wyandotten auf den Bundesschauen 2017 durchgeführten Wägungen sind:

  • Keiner der gewogenen Hähne lag annähernd beim bisherigen Standardgewicht von 1,3 kg. Im Durchschnitt wogen die Hähne 1,83 kg. Der Mittelwert der gewogenen V-Hähne betrug 1,7 kg. 8 der 31 gewogenen Hähne brachten mehr als 2,0 kg auf die Waage.           
  • Mit Ausnahme von 2 Tieren eines Farbenschlags wogen alle geprüften Hennen mehr als die bisherige Vorgabe von 1,1 kg. Im Mittel wogen die Hennen 1,36 kg.
  • Viele der Hennen im korrekten Größenrahmen und der typischen behäbigen Wyandotten-Eleganz lagen im Gewichtsbereich von 1,2 – 1,3 kg.
  • Es gibt teils deutliche Differenzen im Gewicht der verschiedenen Farbenschläge. Einzelne Farbenschläge bewegen sich noch merklich oberhalb des Gewollten in Bezug auf Größe und Gewicht. 
  • Tiere mit ganz offensichtlicher Übergröße und in der Hand unverkennbarem Übergewicht wurden z. T. aber leider nicht immer in der Benotung zurückgesetzt. Im Extrem erhielt ein 1,0 in Hannover mit 2,72 kg noch die Qualitätsnote sehr gut.
  • Zwischen der subjektiv wahrgenommenen Größe des Tieres und dem objektiv bestimmten Gewicht gibt es bei einem Teil der Tiere nicht unerhebliche Unterschiede. Brustbemuskelung, Verfettungsgrad und v.a. die Festigkeit des Gefieders sind dabei entscheidende Einflussgrößen. 

Anhand der Ergebnisse wird klar, dass erstens noch immer viele Dt. Zwerg-Wyandotten Probleme mit Übergröße / -gewicht haben. Zweitens wird aber auch klar, dass die bisherigen Standardgewichte (1,3 kg / 1,1 kg) keine realistische Zielvorgabe für den heutig gewollten Typ mit ausreichend Körperlänge und Abschlussbreite darstellen können. Wenn nun aber – wie zwingend erforderlich – weiter an einer Reduzierung der Körpergröße und dem Gewicht bei vielen Zuchten bzw. Tieren gearbeitet werden soll, dann kann dies nur mit einem realistischen Ziel (Standardgewicht) funktionieren. Deshalb findet, u.a. auf Antrag mehrerer Sondervereine, eine Anpassung der Standardgewichte auf 1.600 g beim Hahn und 1.200 g bei der Henne statt. Dies darf keineswegs als Anpassung an eine fehlerhafte Entwicklung gesehen werden, denn noch immer liegt ein beträchtlicher Teil der Schautiere oberhalb dieser neu gesetzten Zielwerte. Die alten Vorgaben waren ohne massive Einschnitte in Form und Typ schlichtweg nicht machbar. Hähne mit 1,3 kg würden in Form, Typ, gezogenem Anstieg und Abschlussfülle den jetzigen Forderungen nicht gerecht.   

Die geänderten Standardgewichte dürfen keineswegs als Abkehr vom bisherigen Weg der Reduzierung von Größe und Gewicht verstanden werden – ganz im Gegenteil! Mit den neuen Vorgaben inkl. der gestatteten +/- 10% Toleranz ist ein umsetzbarer Gewichtskorridor gegeben, der nun einzuhalten ist. Durch die Änderung der Gewichte auf 1.600 g beim Hahn wurde den naturgemäßen Gegebenheiten Folge geleistet, wonach der Hahn um ca. ein Drittel schwerer ist als die Henne (Standardgewicht: 1.200 g). Speziell durch die Sonderrichter gilt es nun noch stärker auf das richtige Gewicht zu achten.  

Dt. Zwerghühner: schwarz und gelb
Abweichend zu allen anderen schwarzen Hühnern und Zwerghühnern zeigen die Deutschen Zwerghühner im schwarzen Farbenschlag keinen intensiven Grünglanz sondern ein sog. „samtschwarz“. Bei intensivem Schwarz und weitest gehendem Fehlen von Grünglanz wirkt dabei v.a. die Henne „samtig“. Bei genauer Betrachtung unter Tageslicht zeigen jedoch auch diese samtschwarzen Hennen einen minimalen Grünglanz. Um Fehlbewertungen zu verhindern, wird deshalb fortan in der Musterbeschreibung der Henne leichter Grünglanz gestattet und zugleich Grünglanz unter den groben Fehlern gestrichen. Zuchtziel bleibt ein Samtschwarz weitestgehend ohne Grünglanz.

Im Farbenschlag gelb der Deutschen Zwerghühner erfolgen zugunsten einer stabilen Federstruktur und dem Erreichen der geforderten blaugrauen Lauffarbe Anpassungen in der Farbbeschreibung analog zu anderen Rassen. So sind geringfügige schwarze oder bronzefarbige Einlagerungen im Schwanzgefieder ebenso wie ein hellgraues Untergefieder gestattet.

Falls drei Wochen nach Veröffentlichung in der Geflügelzeitung kein begründeter Einspruch erfolgt, gelten die Beschlüsse verbindlich für den BDRG. Schriftliche Einsprüche sind zu richten an den Obmann der Sparte Geflügel  Ulrich Freiberger, Im Grund 27, 59174 Kamen.

 

 

BZA Sparte Geflügel
Ulrich Freiberger,
Stefan Grundmeier,
Dietmar Kleditsch,
Andre Klein,
Ruben Schreiter,
Stefan Wanzel