Züchtertreffen des Landesverbandes Bayern im Zeichen der Vogelgrippe

Bericht über das Züchtertreffen am 04.03.2017 in Georgsgmünd

Eigentlich sollte der Bayrische Züchtertag in der Lehr- und Versuchsanstalt Triesdorf stattfinden, aber wegen eines gefundenen Wildvogels bei dem H5 Subtyp nachgewiesen wurde, wollte die Lehr- und Versuchsanstalt ihre Tore nicht für die Züchter und Interessierten öffnen. Kurzerhand mussten die Veranstalter auf eine Halle in Georgsgmünd ausweichen. Die Teilnehmerzahl beläuft sich im Normalfall auf ca. 200 Personen an den Bayrischen Züchtertagen. Aufgrund der Aufstallungspflicht in ganz Bayern war das Programm besonders auf die Aufstallung und den Tierschutz ausgerichtet. Kurzfristig sagte Dr. Rehm vom Ministerium in München sein Kommen zu, um die Sicht des Ministeriums dar zu legen. Dies war dann auch der Grund dafür, dass für den Landestierschutzbeauftragten ein Mitglied des Tieschutzbeirates des BDRG referieren sollte, der genaueres zum Thema Vogelgrippe sagen konnte. Diese Aufgabe übernahm Franz Nuber für den BDRG und das AVF. Der BDRG und das AVF kooperieren seit kurzen mit Nachdruck gegen die Aufstallung, gegen die Tötung von gesunden Tieren und für eine sinnvolle Änderung der Geflügelpestverordnung.

Fast 500 Teilnehmer konnten durch den  Landesverbandsvorsitzenden von Bayern, Georg Herrmann begrüßt werden. Diese enorme Beteiligung spiegelt die Problematik wider, unter welchen Auflagen die Tiere der Züchter durch die Aufstellungspflicht leben müssen. Als erster fand Christoph Günzel, Präsident des BDRG klare Worte und sprach davon dass das Vorgehen „nicht richtig sei, es sei katastrophal, was sich da gerade abspiele, ein ganz trauriges Kapitel.“

Anschließend erhielt Dr. Rehm vom Ministerium das Wort um den Standpunkt als Tierseuchenexperte dar zu legen. Er zeichnete die Dynamik auf, mit welcher sich die Vogelgrippe ausbreitet. Es seien 100 Fälle von infizierten Wildvögeln in Bayern nachgewiesen. Er berief sich auf die aktuelle Risikoeinschätzung durch das FLI und hielt aufgrund dieser ein weiteres Aufstallen in Bayern für sinnvoll. Er wies besonders auf den Schutz des Wirtschaftsgeflügels hin.

Im Anschluss ging Franz Nuber vom Tierschutzbeirat des BDRG und für das AVF die Thematik völlig anders an. Er widersprach der Zugvogelthese des FLI, mit der das Institut seit Jahren die Präsenz des Virus in Deutschland und Europa zu rechtfertigen versucht. Hierzu lieferte er plausible Argumente gegen diese Theorie. Er zeigte mittels des Vogelgrippefalles in Wörth mit dem niedrigpathogenen Virus H5N3 die Unsinnigkeit der bestehenden Geflügelpestverordnung auf. Nach dem derzeitigen Stand der Geflügelpestverordnung hätten alle 540 Tiere in der Anlage getötet werden müssen, so sieht diese das selbst bei diesem H5-Subtyp vor. Nur durch beherzten Einsatz der Züchter der Anlage, des BDRG, des Aktionsbündnis VogelFrei, eines Rechtsanwaltes (Einstweilige Verfügung) und der Präsenz einer enormen Beteiligung der Öffentlichkeit konnte mit dem Kreis und dem Landesministerium ein Maßnahmenkatalog erstellt werden, um durch Einrichtung einer Quarantäne die Tiere retten zu können. Nuber unterstrich, dass bis zum heutigen Tag keines der Tiere erkrankt oder gestorben sei und der aktuelle Stand der Dinge ist, dass keines der Tiere bei der letzten Beprobung noch nachweisbare Viren gehabt hätte. Er verglich dies mit einer Grippewelle im Kindergarten, „wenn diese einmal durch die Kinder durch ist, ist das Thema ausgestanden…“ Der Fall Wörth wird nach dem kompletten Abschluss der Quarantäne in zwei Masterarbeiten dokumentiert. Einmal über die biologische Schiene (gestützt vom BDRG) und die verwaltungsrechtliche Schiene (gestützt vom Kreis Germersheim), so der Referent. Unter dem Gesichtspunkt seines Referates „Heimliche Bedrohung oder bedrohte Heimlichkeit“ ging Franz Nuber nochmal auf Ursache und Symptom ein. Seiner Meinung nach sind Wildvögel ganz natürliche Reservoirwirte der niedrigpathogenen Influenzavieren, das gibt selbst des FLI mit 25% der Wildvögel an. Gelangen diese niedrigpathogenen Influenzavieren in Massentierstallungen können diese durch die enorme Besatzdichte zu einem erhöhten Infektions- und Seuchendruck führen. Hierdurch werden schnell mal aus niedrigpathogenen hochpathogene Influenzavieren. Dieser Mechanismus wird in der Fachliteratur umfassend beschrieben. Bringt man aus einem derartig infizierten Bestand einer Mastanlage den Geflügelkot auf Felder aus, kann er natürlich von Wildvögeln aufgenommen und „verschleppt“ werden. Hier muss man aber klar Ursache und Symptom unterscheiden und wissenschaftlich untermauern. Nuber sieht hier die Beweislast beim FLI mit seiner Risikobewertung.

Die anschließende Diskussion verlief kontrovers aber fachlich und sachlich korrekt, einige Emotionen gehörten hier allerdings dazu, da vielen Züchtern wegen ihrer „inhaftierten“ Tiere die Nerven doch sichtlich blank lagen.

Weitere Beiträge zu Tierschutz und Unterbringung von Geflügel kamen von Dr. Inga Thiemann und Dr. Mareike Fellmin (beide vom Wissenschaftlichen Geflügelhof des BDRG) und Wilhelm Bauer (Mitglied des Bundeszuchtausschusses). Über diese Beiträge wird an anderer Stelle ausführlicher berichtet.

 

Franz Nuber
Tierschutzbeirat des BDRG