Ausnahmeantrag von der Stallpflicht für Groß-, Wasser- und Ziergeflügel

Nachfolgend finden Sie die Vorlagen für die Beantragung der Ausnahme von der Stallpflicht für Groß-, Wasser- und Ziergeflügel. Diesen habe ich gemeinsam mit dem VZI entworfen. Er sollte individuell mit Betriebsnummer usw. gestellt werden. Ziertauben müssen nicht aufgestallt werden, es wird aber dazu geraten. In diesem Zusammenhang ist eine Sentineltierhaltung gleichwertig mit Tupferprobenentnahmen alle 21 Tage zu sehen.

Hier finden Sie die Mustertext für die Beantragung:
Großgeflügel

Enten

Gänse

Ziergeflügel

Dr. Michael Götz,
Beauftragter für Tier- und Artenschutz im BDRG