Durchführungsbestimmungen Deutsche Jugendmeisterschaft
Deutsche Meisterschaft der Jugend im BDRG ab 2018
Ausführungsbestimmungen - Deutsche Meisterschaft der Jugend im BDRG
Der Wettbewerb um den Titel „Deutsche Jugendmeisterin / Deutscher Jugendmeister“ wird alljährlich auf der Bundesjugendschau ausgetragen.
1. Teilnahmeberechtigung
1.1 Teilnahmeberechtigt ist jede/r gemeldete Jungzüchter/in im BDRG.
1.2 Die Bewerbung zur Deutschen Jugendmeisterin / zum Deutschen Jugendmeister erfolgt auf dem Meldebogen.
1.3 Ein/e Aussteller/in kann sich mit mehreren Rassen und Farbenschlägen bewerben.
Für jede Rasse bzw. Farbenschlag ist eine gesonderte Bewerbung notwendig.
2. Groß- und Wassergeflügel, Hühner, Zwerghühner und Tauben
2.1 Zur Bewertung kommen
- bei Gruppe 1: Groß- und Wassergeflügel sowie Hühnern vier Jungtiere,
- bei Gruppe 2: Zwerghühnern und Gruppe 3: Tauben jeweils fünf Jungtiere,
einer Rasse, Farbe, mit gleichen Merkmalen, beiderlei Geschlechts und gekennzeichnet mit dem vorgeschriebenen Deutschen Bundesjugendring.
2.2 Die/Der zuständige Vereinsjugendleiter/in hat auf der Ringkarte mit Unterschrift und dem Vereinsstempel zu bestätigen, dass die Tiere aus eigener Zucht der
Ausstellerin/des Ausstellers sind. Ringkarten, welche diese Unterschrift und den Vereinsstempel nicht tragen, scheiden automatisch aus. Eine Rückvergütung des Standgeldes erfolgt nicht. Die Ringkarte ist spätestens bei der Einlieferung der Tiere abzugeben.
2.3 Eine Startgebühr ist nicht zu entrichten. Die Startgebühr wird vom BDRG übernommen.
2.4 In jedem Farbenschlag einer Rasse und gleichen Merkmalen wird eine Deutsche Jugendmeisterin / ein Deutscher Jugendmeister ermittelt.
2.5 Deutsche Jugendmeisterin / Deutscher Jugendmeister wird die/der Bewerber/in, die/der in ihrem/seinem Farbenschlag bzw. in ihrer/seiner Gruppe die höchste Punktzahl erringt.
Es müssen auf jeden Fall
- bei Gruppe 1: Groß und Wassergeflügel sowie Hühnern mindestens 378 Punkte erreicht werden,
- bei Gruppe 2: Zwerghühnern und Gruppe 3: Tauben sind mindestens jeweils 472 Punkte zu erreichen.
Bei Punktgleichheit wird nach den allgemeinen Ausstellungsbestimmungen entschieden.Seite 2 zu den Ausführungsbestimmungen zur Meisterschaft der Jugend im BDRG
3. Die Auswertungskommission
3.1 Sie setzt sich aus dem Bundesjugendleiter und mindestens einer/einem Landesjugendleiter/in zusammen. Sie ermitteln anhand der Prämierungs-
ergebnisse auf der Grundlage der Bewertungslisten die Deutschen Jugendmeister/innen in den einzelnen Rassen und Farbenschlägen.
Die Erringer/innen werden im Internet und der Fachzeitschrift bekannt gegeben und vom Bundesjugendleiter per Post benachrichtigt.
3.2 Einsprüche gegen die Auswertung sind innerhalb einer Reklamationsfrist von 14 Tagen (vom Erscheinungsdatum der Fachzeitung gerechnet) beim Bundesjugendleiter schriftlich einzubringen. Der Entscheid des Bundes-jugendleiters ist endgültig.
3.3 Wer Deutsche Jugendmeisterin / Deutscher Jugendmeister wird, erhält nach Ablauf der Einspruchsfrist eine Urkunde und einen Wimpel, der an die/den jeweilige/n Landesjugendleiter/in zur weiteren Verteilung versandt wird.
4. Schlussbestimmungen
Wer nicht ordnungsgemäß meldet und keinen beglaubigten Ringnachweis nach 2.2 erbringt, sowie unrichtige und unvollständige Angaben macht, wird von der Bewertung
ausgeschlossen. Werden Ansprüche aufgrund anderer triftiger Auslegungen dieser Bestimmungen erhoben, ist die Kommission berechtigt, unter Zurückzahlung der
Startgebühr, solche Einsprüche als gegenstandslos zu erklären, womit die/der Bewerber/in ebenfalls vom Wettbewerb ausscheidet.
5. Anerkenntnis
Mit ihrer/seiner Bewerbung erkennt die/der Bewerber/in diese Bestimmung vorbehaltlos an.
Ralf Schipper, Bundesjugendleiter
Stand: Mai 2022