Durchführungsbestimmungen Deutsche Jugendmeisterschaft

Der Wettbewerb um den Titel „Deutsche Jugendmeisterin / Deutscher Jugendmeister“ wird alljährlich auf der Bundesjugendschau ausgetragen.

1. Teilnahmeberechtigung

1.1 Berechtigt zur Teilnahme ist jede/r gemeldete Jungzüchter/in im BDRG.

1.2 Die Teilnahme am Wettbewerb zur Deutschen Jugendmeisterin / zum Deutschen Jugendmeister erfolgt automatisch mit Eingang des Meldebogens im Ausstellungsbüro und der Standgeldzahlung.

2. Durchführungsbestimmungen

2.1 Zur Bewertung kommen

  • in Gruppe 1: Groß- und Wassergeflügel sowie Hühnern vier Jungtiere,
  • in Gruppe 2: Zwerghühnern und Gruppe 3: Tauben jeweils fünf Jungtiere, einer Rasse, eines Farbenschlages, mit gleichen Merkmalen, beiderlei Geschlechts und beringt mit dem vorgeschriebenen Deutschen Bundesjugendring.

2.2 Eine Startgebühr ist nicht zu entrichten.

2.3 In jedem Farbenschlag und gleichen Merkmalen einer Rasse wird eine Deutsche Jugendmeisterin / ein Deutscher Jugendmeister ermittelt.

2.4 Deutsche Jugendmeisterin / Deutscher Jugendmeister wird die/der Aussteller/in, deren/dessen Tiere gemäß Punkt 2.1 die höchste Punktzahl erringt.

Es müssen mindestens aber

  • in Gruppe 1: Groß und Wassergeflügel sowie Hühnern 378 Punkte,
  • in Gruppe 2: Zwerghühnern und Gruppe 3: Tauben jeweils 472 Punkte, erreicht werden.

Bei Punktgleichheit wird nach den allgemeinen Ausstellungsbestimmungen entschieden.

3. Die Auswertungskommission

3.1 Sie setzt sich aus der/dem Bundesjugendleiter/in und mindestens einer/einem Landesjugendleiter/in zusammen. Sie ermitteln anhand der Prämierungsergebnisse auf der Grundlage der Bewertungslisten die Deutschen Jugendmeister/innen in den einzelnen Rassen und Farbenschlägen.

3.2 Die Erringer/innen des Wettbewerbes um den Titel der Deutschen Jugendmeisterschaft werden auf der Homepage des BDRG/Jugend und in der Fachzeitschrift bekannt gegeben. Persönlich werden Sie umgehend von der/dem Bundesjugendleiter/in benachrichtigt.

3.3 Einsprüche gegen die Auswertung sind innerhalb einer Reklamationsfrist von 14 Tagen (vom Erscheinungsdatum in der Fachzeitung gerechnet) bei der/dem Bundesjugendleiter/in schriftlich einzubringen. Der Entscheid der/des Bundesjugendleiters/in ist endgültig.

3.4 Die/Der Erringer/in erhält nach Ablauf der Einspruchsfrist eine Urkunde und einen Ehrenpreis, die an die/den jeweilige/n Landesjugendleiter/in zur weiteren Verteilung versandt werden. Die Kosten dieses Wettbewerbes werden vom BDRG übernommen.

4. Schlussbestimmungen

Aussteller/innen, mit unsachgemäßen Angaben bei der Anmeldung zur Bundes-Jugendschau, Nichtbeachtung der AAB und der Jugendordnung, sowie den vorgenannten Bestimmungen zur Deutschen Jugendmeisterschaft scheiden automatisch aus.

5. Anerkenntnis

Mit Anmeldung zur Bundes-Jugendschau erkennt die/der Aussteller/in vorbehaltlos diese Bestimmung an.

Inkrafttreten

Die Ausführungsbestimmungen zur Deutschen Meisterschaft der Jugend im BDRG wurden von der Bundesversammlung am 14.05.2023 in Schwäbisch-Hall beschlossen und treten mit Beschlussfassung in Kraft.

Ralf Schipper

Bundesjugendleiter

Christoph Günzel

Präsident des BDRG