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Nilgans und Schwarzkopfruderente

Zuchtverbot für invasive Arten

Seit 2016 gibt es die EU-weite Verordnung für invasive, gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung (Nr. 1143/2014) auf der seit 2016 die Schwarzkopfruderente (Oxyura jamaicensis) und seit 2017 die Nilgans (Alopochen aegyptiaca) gelistet sind. Demnach sind für beide Arten sowohl die Einfuhr, Haltung und Zucht, der Transport, Erwerb und die Freisetzung strikt untersagt.

Tiere, die vor diesem Zeitpunkt geboren wurden, dürfen zwar in den Haltungen verbleiben, jedoch sind eine Nachzucht und mit dem Transportverbot auch das Ausstellen untersagt. Aus diesem Grund werden beide Arten in der im 1. Halbjahr 2023 neu erscheinenden Bewertungsgrundlage für das Ziergeflügel und in der Zuchttier-Bestandserfassung des BDRG nicht mehr berücksichtigt.

Zu den Hintergründen:

Die Population der Nilgänse hat sich aus wenigen Gefangenschaftsflüchtlingen in den Niederlanden in den letzten Jahren auch in Deutschland massiv vergrößert. Ihr Bestand ist hierzulande auf mehrere tausend Brutpaare (Schätzungen > 10.000) angewachsen, allein in NRW belaufen sich die Zahlen auf 3.300 Paare. Das wäre an sich kein Problem, doch die Gänse zeigen während der Brutzeit und Jungenaufzucht ein ausgesprochen aggressives Verhalten gegenüber anderen Wasservögeln. Besonders leiden darunter die heimischen Enten-, Gänse- und Rallenarten. Nilgänse besetzen darüber hinaus auch Nester anderer Vogelarten, wie Weißstorch, Wanderfalke oder Schleiereule, und verdrängen damit einheimische Arten. Nach deutschem Jagdrecht ist deshalb das Erlegen von Nilgänsen mittlerweile in neun Bundesländern gestattet, um der wachsenden Verbreitung entgegenzutreten.

Die Verbreitung der Schwarzkopfruderente erfolgte ebenfalls durch Gefangenschaftsflüchtlinge von Großbritannien aus. Bis zum Jahr 2000 hatte sich die wildlebende Population dort auf etwa 5000 Tiere vergrößert. Erste Beobachtungen von freilebenden Schwarzkopfruderenten in Deutschland stammen aus dem Jahr 1980. Seitdem brütet sie v.a. in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Für die heimische Fauna bereiten sie weniger Probleme, doch ihre Ausbreitung und die Winterzüge Richtung Südeuropa stellen eine große Bedrohung für die dort heimische Weißkopfruderente dar. Nahrungs- und Nistplatzkonkurrenz sowie eine zunehmende Hybridisierung zwischen beiden Arten verdrängen dort die heimische Art. Zum Schutz der Weißkopfruderente werden daher in Portugal, Spanien, Frankreich und Großbritannien Maßnahmen zur Bestandsregulierung bzw. -eliminierung wildlebender Schwarzkopfruderenten durchgeführt.

André Mißbach

1. Vorsitzender VZI