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Klarstellung zum Beitrag „Seidenfiedrigkeit bei Tauben – zwischen Theorie und Praxis“ in GZ 03/2021

Seidenfiedrigkeit bei Haustauben, zu denen alle Rassetauben zählen, steht in Verbindung mit deutlichen Einschränkungen arteigener Verhaltensweisen, insbesondere des Flugvermögens.

Die in Deutschland hohen rechtlichen Anforderungen in Belangen des Tierschutzes sprechen gegen eine Zucht seidenfiedriger Tauben, wie auch das Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes empfiehlt. Aus seinem Selbstverständnis heraus, aufgrund der rechtlichen und satzungsgemäßen Verpflichtungen haben der Bundes Zucht- und Anerkennungsausschuss und Beauftragte für Tier- und Artenschutz im BDRG erhebliche tierschutzrelevante Bedenken bezüglich seidenfiedriger Tauben.

Deren Zucht wird im BDRG explizit abgelehnt. Wir bitten alle Leser diese Sachlage und die Ablehnung dieser Mutation im Zusammenhang mit oben genanntem Beitrag in der Geflügelzeitung zu beachten.

Nidderau, 28.02.2021

Heinrich Wenzel, Vorsitzender des BZA
Dr. Michael Götz, Beauftragter für Tier- und Artenschutz im BDRG
Ronald Bube, Obmann der Sparte Tauben im BZA