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Hinweise für Aussteller zur 129. Lipsia Bundesschau

Lipsia – Bundesschau 2025 kann nicht mit Geflügel unter den epidemiologischen Bedingungen der Aviären Influenza durchgeführt werden.

Die Erlaubnis zur Durchführung der Ausstellung erfolgt nur als reine Taubenschau, somit wird die 74 Dt. Rassetaubenschau durchgeführt.

Liebe Zuchzfreundinnen, liebe Zuchtfreunde,

anbei ein paar Informationen der Leipziger Ausstellungsleitung. Zudem wurde heute durch den VDT ein aktueller Newsletter herausgegeben, der hier ebenfalls veröffentlicht ist.

Restriktionsgebiete wegen Geflügelpest

Sollte der Wohnort des Ausstellers in einem Restriktiongebiet liegen bitte unbedingt anhand der dortigen Allgemeinverfügung prüfen ob ein Verbringungsverbot für Tauben besteht.

Auch der betreuende Hoftierarzt sollte darüber informiert sein.

Solange der Hoftierarzt das Gesundheitszeugnis der 129. Lipsia unterschreibt, steht einer Teilnahme nichts im Wege.

Bei bestehenden Verbringungsverbot muss gemäß AAB der AL ein Beleg darüber zugesandt werden. Erst danach können wir einen Teil des Standgeldes nach Abschluß der Schau erstatten.  Die Höhe der Rück-
zahlung wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Ausstellungsleitung bekanntgegeben. Über höhere Entschädigungen entscheidet die Ausstellungsleitung. Dies wird noch bekanntgegeben.

Den Nachweis bezüglich Verbringungsverbot bitte mit Ausstellername und AnmeldeNr.  möglichst per Mail an Rgzv1869eV@web.de senden.

Allgemeiner Hinweis 

Gemäß der Teilentziehung der Schaugenehmigung für Geflügel dürfen ausschließlich Tauben ausgestellt, verkauft oder auf das Messegelände verbracht werden.