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EU Verordnung zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen

Im nächsten Jahr treten die EU Richtlinie 2016/429 und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen 2020/688 in Kraft.

Liebe Zuchtfreundinnen, liebe Zuchtfreunde,

Der BDRG befasst sich seit längerem intensiv mit diesen Verordnungen. In wie weit unsere Züchter davon betroffen sind, wird vor allem auch mit der nationalen Umsetzung zusammenhängen.
Hier liegt unser Hauptaugenmerk darin, die Regelungen so problemlos wie möglich zu halten.

EU Richtlinie 2016/429

Durchführungsbestimmungen 2020/688

Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Verbänden, vor allem dem Brieftaubenverband.
Kontakt mit dem BMEL wurde bereits rechtzeitig aufgenommen und Europaabgeordnete sind von unserer Seite mit eingebunden, die unsere fachliche Expertise mit einbringen werden.
 
Wir werden weiter über die Thematik berichten und gegebenfalls auch die Landes- und Ortsverbände um Unterstützung bitten.
 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Dr. Michael Götz
Tierschutzbeauftragter des BDRG