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Aktuelle Umsetzung der EU-Verordnung

Mit Datum vom 21.10.2021 tritt die EU-Verordnung Nr. 2020/688 als ErgĂ€nzung zur Verordnung 2016/429 in Kraft. RassegeflĂŒgel fĂ€llt in diesen Verordnungen nicht unter den Begriff GeflĂŒgel oder ZuchtgeflĂŒgel, sondern unter in Gefangenschaft gehaltene Vögel.

Daher gelten folgende Bestimmungen fĂŒr den Besuch von Ausstellungen mit GrenzĂŒbertritt laut EU-Vorgaben:

  •  die Tiere mĂŒssen aus einem Kreis stammen, der Vogelgrippe und ND frei ist
  • die Tiere mĂŒssen seit mindestens 21 Tagen im Bestand gehalten werden
  • ND Impfungen bei HĂŒhnern und Puten und die Impfung gegen die Paramyxovirose bei Tauben sind notwendig
  • fĂŒr den GrenzĂŒbertritt sind fĂŒr den Besuch von Ausstellungen Traces des Heimatlandes vorgesehen, diese sollen dann auch fĂŒr den RĂŒcktransport gelten. Da es noch kein einheitliches Tracesformular (Stand: 08.10.2021) fĂŒr in Gefangenschaft gehaltene Vögel gibt, ist bis dahin eine EigenerklĂ€rung des Tierbesitzers vorgesehen.

Wie bei vielen anderen EU-Verordnungen ist die Umsetzung von Land zu Land sehr unterschiedlich und kann teilweise noch mehr Auflagen beinhalten.

Seitens des BDRG gibt es bereits seit ĂŒber einem Jahr Bestrebungen die Verordnung entsprechend positiv zu beeinflussen und somit die das Ausstellen von RassegeflĂŒgel auf Schauen mit GrenzĂŒbertritt weiterhin problemlos möglich zu machen.

Hierzu hat der Tier- und Artenschutzbeauftragte des BDRG bereites etliche GesprĂ€che und Meetings mit zustĂ€ndigen Abgeordneten des EU-Parlamentes gefĂŒhrt, die leider keinen nachhaltigen Erfolg gebracht haben. Letztlich lĂ€sst sich sagen, dass die Vogelgrippesituation im gesamten europĂ€ischen Raum dazu beigetragen hat, dass die Verordnung fĂŒr den uns betreffenden Teil nicht geĂ€ndert worden ist. Nach zunĂ€chst zugesagter UnterstĂŒtzung durch die EU-Abgeordneten und die Mitglieder des Landwirtschaftsausschuss der EU wurde eine Änderung der Verordnung aufgrund der Vogelgrippeproblematik aber immer wieder von Seiten der EuropĂ€ischen Kommission abgelehnt.

Auch auf Ebene der EE war man nicht untĂ€tig und hat ebenso GesprĂ€che mit den zustĂ€ndigen Personen gefĂŒhrt. Auch diese BemĂŒhungen waren letztlich nicht fruchtbar, so dass es dann vor ca. 2 Wochen einen Brief an die PrĂ€sidentin der EuropĂ€ischen Kommission, Ursula von der Leyen, gegeben hat. Dieser wurde bis jetzt noch nicht beantwortet. Ebenso wird sich auch der BDRG nochmals an die betreffenden EU-Abgeordneten und die PrĂ€sidentin wenden.

Bericht des Beirats an die GV 2021 in Billund /DK

„Die Verordnung, die fĂŒr die EE von existenzieller Bedeutung ist, wurde uns erst nach der Veröffentlichung bekannt. Sie ist ĂŒbers Internet allen zugĂ€nglich geworden und sollte ab Zeitpunkt der Veröffentlichung gelten. Sie gilt nun ab 21. Oktober 2021. Diese Terminverschiebung wurde durch Proteste in den MitgliedslĂ€ndern, bei Abgeordneten des EP und wohl auch einen dreiseitigen Schriftsatz mit Gegenargumenten erreicht, den ich am 14. MĂ€rz 2021 an den zustĂ€ndigen Sektorenleiter fĂŒr Tiergesundheit, Dr. FĂŒssel, gesandt habe, der uns, wie alle anderen einbezogenen Politiker und Beamten auch, Hilfe zugesagt hat. Eine definitive schriftliche Antwort soll uns die zustĂ€ndige Bearbeiterin geben. Wir warten noch immer darauf, obwohl Dr. Verelst und ich in zahlreichen Telefonaten und Mails sowie wieder mit der zustĂ€ndigen Kommissarin Frau Kiriakides, mit LĂ€ndervertretern in der EK, mit uns bekannten Beamten der EK und Abgeordneten des EP darum ersucht haben. Nun haben wir uns an die PrĂ€sidentin der EK gewandt und warten auf Antwort“ (Prof. Schille)

Den MitgliedslĂ€ndern wird zu Protesten in BrĂŒssel, auch durch ihre VeterinĂ€rbehörden, geraten.

HierĂŒber halten wir Sie auf dem Laufenden.

Angesichts der momentan unklaren Auswirkungen und der genauen Umsetzung der Verordnung hoffen wir trotzdem noch auf VerstĂ€ndnis fĂŒr die prekĂ€re Situation und vielleicht mögliche Verbesserungen, so dass dem europĂ€ischen Gedanken genĂŒge getan werden kann und es weiterhin die Möglichkeit gibt, innerhalb der europĂ€ischen Grenzen der gemeinsamen sinnvollen FreizeitbeschĂ€ftigung, RassegeflĂŒgelzucht nachzukommen.

UnabhĂ€ngig davon stehen wir aktuell in GesprĂ€chen mit dem Bundesministerium, um eine praktikable Umsetzung fĂŒr Deutschland zu finden. Möglichkeiten fĂŒr bilaterale Abkommen mit NachbarlĂ€ndern werden in einzelnen BundeslĂ€ndern sondiert.

Das PrÀsidium