Jahresbericht 2023/2024

Im Geschäftsjahr 2023/2024 hat es eine Änderung der personellen Zusammensetzung des Bundes-Zucht- und Anerkennungsausschusses (BZA) gegeben. Wilhelm Bauer hat sein Amt in der Sparte Tauben zum 31.12.2023 niedergelegt. Wir bedanken uns bei Wilhelm Bauer für die langjährige gute Zusammenarbeit im BZA.

Dietmar Kleditsch – 50 Jahre im Zucht- und Anerkennungsausschuss

Ein Lebenswerk für die Rassegeflügelzucht

Jubiläen sind nicht nur Meilensteine, sondern auch Gelegenheiten, dem außergewöhnliche Engagement von Persönlichkeiten zu danken, die ihr Leben der Rassegeflügelzucht gewidmet haben. Ein solcher Pionier ist Dietmar Kleditsch aus dem sächsischen Kamenz, der im Jahr 2024 auf sein beeindruckendes Jubiläum von 50 Jahren Mitarbeit im Zucht- und Anerkennungsausschuss zurückblicken kann. Diese Zeitspanne eines halben Jahrhunderts ist reich an Erfahrungen, Errungenschaften und Hingabe. Gerade weil Dietmar Kleditsch keine Persönlichkeit ist, die sich ins Rampenlicht rückt, soll an dieser Stelle ein Überblick über sein Lebenswerk mit dem Schwerpunkt der Tätigkeiten im Zucht- und Anerkennungsausschuss skizziert werden. Im Namen des BDRG und des BZA darf ich Dietmar Kleditsch herzlich für sein großes Engagement danken, was er für die organisierte Rassegeflügelzucht europaweit über 50 Jahre geleistet hat. Wir sind sehr froh und glücklich dich in unseren Reihen zu haben.

Bedingt durch die Vogelgrippe wurden in der letzten Ausstellungssaison schon im Vorfeld die VHGW  und VZV- Schau abgesagt und Geflügel nur in kleinen Gruppen auf den Bundesschauen gezeigt. Somit konnte das Anerkennungsverfahren nicht im gewohnten Maße stattfinden. Weitsichtig hatte man im Vorfeld das Sichtungs- und Vorstellungsverfahren 2023/2024 für Geflügel auf den Landesschauen in Sachsen-Anhalt und Hessen-Nassau geplant und durchgeführt, welches den Ausstellern sehr gut angenommen wurde.

Die Sparte Tauben konnten die Anerkennungsverfahren ohne Probleme in Leipzig und Erfurt durchführen.

Mein Dank gilt den Ausstellungsleitungen der betreffenden Schauen, welche die notwendigen Vorgaben tadellos umsetzten.

Seit Gründung des BDRG sind wir ein Zuchtverband und werden uns auch weiterhin bei unseren Maßnahmen dem entsprechend Verhalten.

Die Basis für die Arbeit des BZA, sowie den Aufgabenbereich desselben, bilden die AAB XIII. 1-4 und die im Satzungsordner abgedruckte Geschäftsordnung des BZA. Die Umsetzung erfolgt über den VDRP mit seinen fachlich geschulten Mitgliedern in den einzelnen Landesverbänden (PVen), sowie den zuständigen Sondervereinen und Fachverbänden.

Grundlage für die Bewertung bildet die jeweils gültige Fassungen der Musterbeschreibungen, wobei der Tier- und Artenschutz eine nicht unwichtige Rolle spielt.  Eventuelle negative Veränderungen der Rassen sind entsprechend der gültigen AAB (Stand 2024) zu bewerten.  Merkmalsveränderungen sind zum größten Teil nicht in einer Tierschutzproblematik zusehen, sondern einzig und allein in einer der falschen Interpretation der Standards. Hier gilt es in der Zukunft den Vorgaben Genüge zu leisten und die Zuchten in die richtige Richtung zu lenken.

In der heutigen Zeit alles auf die Schiene des Tierschutzes abzuwälzen ist sicherlich der falsche Weg für die Zukunft. Als Zuchtverband haben wir dementsprechend unsere Ziele klar definieret.

Die anstehenden Änderungen in den allgemeinen Ausstellungsbedingungen machen dies nochmals sehr deutlich. Alle Standardforderungen unsere domestizierten Geflügel- und Taubenrassen stehen in keinster Weise im Widerspruch zu dem gültigen Tierschutzgesetz!

Digitaler Standard

Nach intensiven Gesprächen mit dem Präsidium hat der BZA nun den Grundlagen für den digitalen Standard geschaffen, welcher für Ziergeflügel, Geflügel und Tauben in Arbeit ist.

Die Standards könnte seitens des BZA zum 1.9.2025 zur Verfügung stehen. Seitens des Präsidiums ist jedoch die Kostenfrage und die Möglichkeit der Vermarktung noch zu klären. Über den aktuellen Stand wird der BDRG in einem Newsletter informieren.

Farbschlagbezeichnungen

Geändert wurden auch zahlreiche Farbschlagbezeichnungen bei den Tauben, welche von Ausstellern und Ausstellungsleitung einheitlich gemäß den Vorgaben umzusetzen sind. Das Rasse- und Farbschlagverzeichnis ist im BDRG-Satzungsordner hinterlegt.

Neue Rassen und Farbenschläge aus dem Ausland werden weiterhin in nicht unerheblichem Umfang von den Züchtern importiert, die diese in ihren Heimatländern kennen gelernt haben und diese dann im Rahmen eines Anerkennungsverfahren in Deutschland vorstellen. Eine automatische Anerkennung wird es auch in Zukunft nicht geben, wie dies von manchen Züchtern schon mal ins Gespräch gebracht worden ist. Unabhängig davon werden aber weiterhin in nicht unerheblichem Umfang Anträge auf Anerkennung von Rassen oder neuen Farbenschlägen gestellt, ohne dass dafür in Deutschland eine ausreichende Zuchtbasis besteht. Ein Vergleich mit den in den einzelnen Standards aufgeführten Farbenschlägen zeigt, dass viele Farbenschläge und Rassen nach der Anerkennung nur ein Mauerblümchendasein fristen.

Auf der Basis der unterschiedlichen Europäischen Standards entstehen mit Zustimmung der Standardkommissionen der EE weiterhin Europäische Standardwerke, die als Europastandard vereinheitlicht werden und deren Inhalt dann verbindlich in den einzelnen Ländern in der Heimatsprache gedruckte Standards sind. Gewisse Unterschiede in der Auslegung der Standards wird es aber in Zukunft geben, da in einzelnen Ländern der Typ einer Rasse im Vordergrund steht, wobei dann Farbe und Zeichnung eine untergeordnete Rolle spielen, auf diese in Deutschland auch weiterhin besonderer Wert gelegt wird.

Eine Anerkennung ist in erster Linie von der Durchzüchtung und Qualität der Tiere abhängig. Sie erfolgt bei neuen Rassen oder bei Farbenschlägen, Zeichnungsarten oder spezifischen Merkmalen, die noch bei keiner standardisierten Rasse vorhanden sind, unabhängig von der Dauer des Vorstellungsverfahrens.

Spezifische Rassemerkmale können nach eingehenden, fachlichen Prüfungen im Ermessen des BZA gleichzeitig mit der Neuzüchtung eines Farbenschlags oder Scheckungs- bzw. Zeichnungsmusters ohne Vorstellungsverfahren anerkannt werden, wenn diese bei den anerkannten Farbenschlägen oder Scheckungs- bzw. Zeichnungsmuster der gleichen Rasse bereits anerkannt sind.

Vereinzelt wurden auch Rassen oder Farbenschläge aus dem Anerkennungsverfahren gestrichen, damit dem Züchter frühzeitig klar wird, dass auch in Zukunft die von ihm angestrebte Anerkennung nicht realistisch ist. Auch die Tendenz, im Ausland anerkannte Rassen und Farben auch in Deutschland zur Anerkennung zu bringen, ohne dass dafür in Deutschland eine ausreichende Zuchtbasis besteht, muss weiterhin kritisch hinterfragt werden.

Wie immer soll auch hier auf die Bedeutung der Sichtungsklasse verwiesen werden, die es dem Züchter ermöglicht, mit einer geringeren Tierzahl den Zuchtstand seiner neuen Rasse / Farbenschlag zu präsentieren. Bei Beachtung der Hinweise des BZA in der Fachpresse wird dann deutlich gemacht, ob das angestrebte Zuchtziel schon erreicht ist oder ob es noch sinnvoll erscheint, durch weitere Zuchtarbeit den Zuchtstand zu verbessern. Alttiere gehören nicht in die Sichtungsklasse!

Die Sichtungsklasse bewährt sich auch bei der Präsentation von unbekannten ausländischen Rassen, da hier erstmals geprüft werden kann, ob eine eventuelle spätere Anerkennung nicht zu Verwechslungen mit bereits in Deutschland anerkannten Rassen oder Farbenschlägen führen kann. Auch Verstöße gegen tierschutzrelevante Entartungen können dabei frühzeitig erkannt werden, die auf alle Fälle eine Anerkennung einer ausländischen Rasse in Deutschland unmöglich machen würden.

Rassen und Farbenschläge können für das Vorstellungsverfahren nur übernommen werden, wenn zuvor termingerecht ein entsprechender Antrag beim BZA gestellt wurde. Alle anderen Rassen und Farbenschläge gelangen nur in das Sichtungsverfahren, wobei die Bestimmungen der AAB hinsichtlich der zu präsentierenden Tierzahlen zu beachten sind.

Der BZA - Sparte Tauben gibt bekannt:

Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens von Neuzüchtungen in den Abteilungen Sichtung/Vorstellung in der Ausstellungssaison 2023/24 hat der BZA, Sparte Tauben, in seiner Sitzung am 01. Dezember 2023 in Leipzig (mit Protokollnachtrag der Bundessiegerschau in Erfurt) folgende Beschlüsse gefasst:

Nachstehende Neuzüchtungen werden anerkannt:

Luchstauben, Blau-milky-weißgeschuppt Weißschwingig

  • Show Racer, Braunfahl mit Binden
  • Deutsche Schautauben, Indigo-dunkel
  • Brünner Kröpfer, Braunfahl mit Binden
  • Dänische Stieglitze, Braunfahl und Khakifahl
  • Lütticher Barbet, Andalusierfarbig und Hell-andalusierfarbig
  • Altorientalische Mövchen, Blondinetten Braunfahl mit weißen Binden, Blondinetten Braunfahl-weißgeschuppt und Blondinetten Sulfur-geschuppt
  • Figurita-Mövchen, Braun und Braun bestrümpft

Nachstehende Neuzüchtungen verbleiben im Vorstellungsverfahren:

  • Mährische Strasser, Braun und Braun-gesäumt
  • Steinheimer Bagdetten, Andalusierfarbig
  • Elsterkröpfer, Gelbfahl
  • Essenbacher Kröpfer, Blau mit Binden, Blau mit Binden mit Rundhaube, Blau-gehämmert mit Rundhaube, Rotfahl mit Binden mit Rundhaube und Schwarz mit Rundhaube
  • Pfautauben, Blau-milky-gehämmert
  • Lockentauben, Rezessiv Rot-weißschildig und Rezessiv Gelb-weißschildig
  • Figurita Mövchen, Andalusierfarbig bestrümpft
  • Arader Tümmler, Weiß, Schwarz, Dun, Rezessiv Rot, Rezessiv Gelb, Blau-gehämmert, Rot-bunthalsig und Gelb-bunthalsig
  • Sisaker Roller, Schwarz-weißschwingig

Nachstehende Neuzüchtungen werden nach der Sichtung zum Vorstellungsverfahren zugelassen:

  • Deutsche Modeneser, Braun, Khakifahl mit Binden und Khakifahl-gehämmert
  • Süddeutsche Mönchtauben glattfüßig, Blau-schimmel mit weißen Binden
  • Arabische Trommeltauben, Rauchblaufahl mit Binden, Rauchblaufahl-gehämmert und Vielfarbig
  • Danziger Hochflieger, Vielfarbig

Nachstehende Neuzüchtungen verbleiben in der Abteilung „Neuzüchtungen zur Sichtung“:

  • Mittelhäuser, Blau-schimmel mit Binden
  • Show Racer, Vielfarbig
  • Bernburger Trommeltauben, Andalusierfarbig
  • Hamburger Sticken, Perlblau
  • Andijan Tümmler, Weiß, Schwarz, Blau mit Binden und Weißkopf-Weißschwanz Rot

Alle nicht genannten Neuzüchtungen müssen weiter in der Sichtung oder im Vorstellungsverfahren ausgestellt werden.

Für nachfolgende Rassen wurde nach Begutachtung und Absprache mit dem Beirat des Tier- und Artenschutzes im BDRG eine Änderung der Ringgröße beschlossen:

  • Thüringer Weißlätze von 9 mm auf 10 mm
  • Armavirer Kurzschnäblige Tümmler von 10 mm auf 11 mm
  • Eisker Doppelkuppige Positurtümmler von 9 mm auf 10 mm
  • Usbekische Tümmler von 10 mm auf 11 mm

Der BZA Sparte Geflügel gibt bekannt:

Anlässlich der am 23.03.2024 stattgefundenen BZA-Gesamtsitzung wurde beschlossen, das Vorstellungsverfahren für Geflügel nicht wieder den LV-Schauen in Magdeburg und Alsfeld anzuschließen, sondern dies 2024 in Erfurt (VHGW- und VZV-Schau) und Leipzig (Bundessiegerschau) zu belassen. 

Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens von Neuzüchtungen des Geflügels in den Abteilungen Vorstellung/Sichtung in der Ausstellungssaison 2023 hat der BZA Sparte Geflügel folgende Beschlüsse gefasst:

Es werden nachstehende Neuzüchtungen anerkannt:

  • Phönix, schwarz
  • Brahma, blau-silberfarbig-gebändert
  • Orpington, silber-schwarzgesäumt
  • Sultanhühner, schwarz
  • Sultanhühner, blau
  • Eulenbarthühner, zitron-schwarzgetupft
  • Lakenfelder, blaugezeichnet
  • Antwerpener Bartzwerge, perlgrau-gesperbert
  • Javanesische Zwerghühner, wildfarbig
  • Zwerg-Brahma, weiß
  • Zwerg-Plymouth Rocks, gelb-schwarzcolumbia
  • Deutsche Zwerg-Reichshühner, gold-schwarzgesäumt
  • Deutsche Zwerg-Reichshühner, kennsperber
  • Zwerg-Barnevelder, blau
  • Deutsche Zwerg-Wyandotten, perlgrau
  • Zwerg-Wyandotten (amerikanischer Typ), weiß
  • Zwerg-Sulmtaler, weiß
  • Japanische Legewachteln, creme-wildfarbig

Die entsprechenden Standardtexte werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Es werden nachstehende Neuzüchtungen nach der Sichtung zum Vorstellungsverfahren zugelassen:

  • Moderne Englische Kämpfer, silber-weizenfarbig
  • Pfälzer Zwerg-Kämpfer, silberhalsig
  • Pfälzer Zwerg-Kämpfer, goldhalsig
  • Pfälzer Zwerg-Kämpfer, orangebrüstig
  • Zwerg-Plymouth Rocks, orangefarbig-gebändert
  • Deutsche Zwerg-Wyandotten, blau-goldhalsig

Alle nicht genannten Neuzüchtungen müssen weiterhin im Vorstellungsverfahren oder in der Sichtung ausgestellt werden.

Hinweis: Soweit noch kein Antrag für die Neuzüchtungen auf Zulassung zum Vorstellungsverfahren gemäß AAB XIII.3.a) vorliegt, ist dieser mit entsprechenden Unterlagen bis spätestens 01.03.2025 an die Obmänner der entsprechenden Sparten einzureichen. Bei fehlenden Anträgen ist das Vorstellungsverfahren ausgeschlossen.

AOC-Klasse

Das Ausstellen bzw. die Meldung von Tieren in der AOC-Klasse ist in der AAB eindeutig geregelt und von Ausstellern, Preisrichter und den Ausstellungsleitungen einzuhalten!  Dies wurde in den letzten Ausstellungsperioden nicht immer, wie dort vorgegeben, ausgeführt.

Eine AOC-Klasse kann bei allen Rassen, außer Ziergeflügel, auf der Nationalen Bundessiegerschau, der Lipsia-Schau, der Deutschen Junggeflügelschau, den Fachverbandsschauen und auf Hauptsonderschauen, Sonderschauen und Gruppensonderschauen hinter der jeweiligen Rasse angeschlossen werden.

Ein Antrag zur Bundesversammlung 2024 soll die Möglichkeit eröffnen die AOC-Klasse auf allen Schauen anzuschließen. In dieser Klasse dürfen Tiere mit in dieser Rasse nicht standardisierten Farbenschlägen oder Merkmalen ausgestellt werden, sofern diese bei anderen Rassen zugelassen sind.  Die Bewertung erfolgt durch die bei dieser Rasse eingesetzten Preisrichter, wobei besonderer Wert auf die rassetypischen Merkmale zu legen ist. In der AOC-Klasse werden teils Farbenschläge gezeigt und hoch bewertet, die entweder keinem anerkannten Farbenschlag einer anderen Rasse zugeordnet werden können oder die Tiere werden nicht adäquat zu zeitgleich in der Abteilung Neuzüchtungen gezeigten Tieren beurteilt. Vermehrt kommt es zu Fehlurteilen in der AOC-Klasse. In Leipzig und Erfurt wurden Tiere durchbewertet, obwohl der Farbenschlag bei keiner anderen Rasse anerkannt ist.

Ausgeschlossen ist das Ausstellen von Tieren in der AOC-Klasse, die vom Rassestandard abweichende Zeichnungen, Zeichnungs- oder Scheckungsmuster aufweisen. Diese gelten als Fehlfarben und sind mit „n.a.“ zu bewerten. Bei der Meldung von Tieren für die AOC-Klasse ist die Rasse mit der Bezeichnung „AOC“ und dem in Anspruch genommenen Farbenschlag zu versehen. Fehlt bei der Meldung der Farbenschlag erhalten die Tiere die Bewerungsnote o.B. In der AOC-Klasse werden anteilig Preise, jedoch keine Bundespreise, vergeben.

Für sie ist das volle Standgeld zu zahlen.

 

Bedanken möchte ich mich bei den Kollegen des BZA und den Spartenvorsitzenden Uli Freiberger (Geflügel) und Ronald Bube (Tauben) sowie den Mitarbeiter der einzelnen Sparten, welche mir bei meinen Aufgaben die notwendige Unterstützung entgegengebracht haben, damit die doch sehr zahlreichen Anfragen aus der Züchterwelt zeitnah beschieden werden konnten.

Erfreulich ist auch die außerordentliche gute Zusammenarbeit mit dem VDRP und dem Tier- und Artenschutz des BDRG. Mein Dank gilt deshalb an dieser Stelle dem VDRP-Vorsitzenden Martin Backert und dem Vorsitzenden der TASCH Dr. Michael Götz und seinem Mitarbeiter Sven Schweder.

Die Fachpresse ist dankenswerterweise auf alle Terminwünsche eingegangen und hat alle Bekanntmachungen des BZA termingerecht veröffentlicht. Viele Informationen finden sich auch auf den Webseiten des BDRG.

Diskussionen mit dem Präsidium wurden in reger und sachlicher Weise geführt, wobei ich diesem Gremium, an ihrer Spitze Präsident Christoph Günzel und dem Vizepräsident Wolfram John für die gute und verständnisvolle Zusammenarbeit danken möchte.

Heinrich Wenzel
Vorsitzender des BZA
Nidderau, im März 2024