Der BZA - Sparte Geflügel gibt bekannt: (Juli 2016)

Nachstehend veröffentlichen wir Änderungen zu den Standards

Landenten mit und ohne Haube
Der Text unter Hals entfällt und wird wie folgt neu formuliert: Hals: nicht zu dick; mittellang in gleichmäßigem Bogen getragen.  

Rouen Clair-Enten
Der Rassenname wird nach Umbenennung in der EE umbenannt in
„Französische Rouenenten“

Krüper
Beim Farbenschlag Gesperbert wir der Text der Lauffarbe ungültig und wie folgt ersetzt: Lauf- und Schnabelfarbe fleischfarbig bis möglichst bläulich.     

Antwerpener Bartzwerge
Die Beschreibung des Farbenschlags Rot wird ungültig und wie folgt ersetzt:
Rot: HAHN: Gleichmäßiges, sattes, glänzendes, nicht zu dunkles Rot. Innenfahnen der Schwingen schwarz durchsetzt. Schwanz rot, schwarz durchsetzt. Federkiele rötlich hornfarbig. 
HENNE: Gleichmäßiges, sattes Rot, etwas heller als beim Hahn. Schwingen und Schwanz wie beim Hahn. Augenfarbe rotbraun. Lauffarbe schieferblau. Grobe Fehler: Stark fleckiges Gefieder; jegliches Weiß, schwarz im Mantelgefieder.  

Ükkeler Bartzwerge
Die Beschreibung des Farbenschlags Rot wird ungültig und wie folgt ersetzt:
HAHN: Gleichmäßiges, sattes, glänzendes, nicht zu dunkles Rot. Innenfahnen der Schwingen schwarz durchsetzt. Schwanz rot, Schwarz durchsetzt. Federkiele rötlich hornfarbig.
HENNE: Gleichmäßiges, sattes Rot, etwas heller als beim Hahn. Schwingen und Schwanz wie beim Hahn.
Augenfarbe rotbraun. Lauffarbe schieferblau.
Grobe Fehler: Stark fleckiges Gefieder; jegliches Weiß, schwarz im Mantelgefieder.

Zwerg-Orpington
Beim Farbenschlag Splash sind Lauf- und Augenfarbe wie folgt zu ergänzen:
Lauffarbe schiefergrau. Augenfarbe dunkelbraun, bei der Henne dunkler als beim Hahn.
Beim Farbenschlag Weiß-Schwarzcolumbia sind Lauf- und Augenfarbe wie folgt zu ergänzen: 
Lauffarbe hell fleischfarbig. Augenfarbe orangerot.

Zwerg-Holländer Haubenhühner
Die Farbenschlagbezeichnung Schokoladenbraun wird in „Dun“ geändert.   

Zwerg-Sulmtaler
Die in der Ausgabe der Geflügelzeitung Nr.7 veröffentlichen Standardtexte der Farbenschläge Silber-Weizenfarbig und Blau-Silberweizenfarbig werden ungültig und wie folgt ersetzt..  
Silber-Weizenfarbig: 
HAHN: Schopf strohgelb bis braun. Kopf braun. Halsbehang nach unten hin strohgelb aufhellend mit angedeutetem silbrigem Saum. Die Sattelbehangfarbe darf etwas dunkler als die Halsbehangfarbe sein. Rücken und Schultern orange bis rot. Flügeldecken satt orange. Flügelbinden schwarz mit grünem Glanz. Armschwingen innen schwarz, außen gelblich weiß, dazwischen bräunlicher Überlauf gestattet, sodass das Flügeldreieck gelblich weiß erscheint. Handschwingen schwarz mit silbrigem Außenrand. Brust, Bauch und Schenkel schwarz. Schwanz schwarz mit grünem Glanz, geringe silbrige bis bräunliche Säumung der Sichelfedern gestattet. 
HENNE: Schopf semmelfarbig. Halsbehang matt braun mit silbriger Säumung; geringe matt schwarze Schaftstrichzeichnung im unteren Teil gestattet. Mantelgefieder hell weizenfarbig; etwas hellere Federränder gestattet. Brust-, Bauch- und Schenkelgefieder elfenbein- bis semmelfarbig. Hand- und Armschwingen dunkler weizenfarbig mit schwärzlichen Einlagerungen auf den Innenfahnen. Die Armschwingen bilden das etwas dunklere Flügeldreieck. Schwanz grauschwarz mit hell weizenfarbigen Einlagerungen. Etwas helleres oder dunkleres Gesamtbild gestattet.
Grobe Fehler: Beim Hahn: Zu helle, weißliche Halsbehangfarbe oder fehlender, angedeuteter Silbersaum im Halsbehang; keine Aufhellung der Halsbehangfarbe nach unten hin; schwarze Schaftstriche in den Behängen; zu helle, zu braune oder fleckige Flügeldecken; Säumung in Brust, Bauch und Schenkeln; Schilf. Bei der Henne: Fehlende Silbersäumung im Halsbehang; zu bräunliche Grundfarbe; Säumung im Mantelgefieder; stark fleckige, ungleichmäßige Farbe und schwärzliche Einlagerung im Mantelgefieder; zu helle Brust- und Bauchfarbe.  
Blau-Silberweizenfarbig: Grundfarbe und Zeichnungsanlage wie beim Farbenschlag Silber-Weizenfarbig, jedoch mittleres Graublau statt Schwarz, beim Hahn meistens etwas dunkler als bei der Henne. Grobe Fehler: Beim Hahn: Zu helle, weißliche Halsbehangfarbe oder fehlender angedeuteter Silbersaum im Halsbehang; keine Aufhellung der Halsbehangfarbe nach unten hin; blaue Schaftstriche in den Behängen; zu helle, zu braune oder fleckige Flügeldecken; Säumung in Brust, Bauch und Schenkeln; Schilf. Bei der Henne: Fehlende Silbersäumung im Halsbehang; zu bräunliche Grundfarbe; Säumung im Mantelgefieder; stark fleckige, ungleichmäßige Farbe und bläuliche Einlagerung im Mantelgefieder; zu helle Brust- und Bauchfarbe.

Beschlüsse und Richtlinien zur Bewertung,
A. Bei der Sparte Groß- und Wassergeflügel, Hühner und Zwerghühner:

Bei Enten dürfen Tiere, bei denen die Krallen an den Hinterzehen vollkommen abgenutzt und kaum sichtbar sind, maximal mit 95 Punkten bewertet werden (der bisherige Passus zu den Laufenten entfällt).

Hühner und Zwerghühner mit mehr als 10 Handschwingen dürfen mit maximal 95 Punkten bewertet werden. 

 

Hinweis:
Falls drei Wochen nach Veröffentlichung kein begründeter Einspruch erfolgt, gelten diese verbindlich für den BDRG. Schriftliche Einsprüche sind zu richten an den BZA-Obmann der Sparte Geflügel  Ulrich Freiberger, Im Grund 27, 59174 Kamen. 

 

Offenbach, im Juli 2016

Christoph Günzel, Präsident
Heinrich Wenzel, Koordinator des BZA
Ulrich Freiberger, Obmann der Sparte Geflügel