Jahresbericht 2022/2023

Im Geschäftsjahr 2022/2023 hat es in der personellen Zusammensetzung des Bundes- Zucht- und Anerkennungsausschusses (BZA) keine weitere Veränderung gegeben.
Bedingt durch die Vogelgrippe mussten auch in der letzten Ausstellungssaison das Geflügel bei alle Bundes- und Fachverbandsschauen abgesagt werden. Somit entfällt in diesem Jahr auch für die Aussteller von Neuzüchtungen eine geplante Teilnahme mit ihren Tieren am Anerkennungsverfahren. Der Bundes Zucht- und Anerkennungsausschuss informiert daher, dass für alle bereits laufenden Verfahren, im kommenden Jahr keine neuen Anträge zu stellen sind.
Des Weiteren wird AAB § XIII. Absatz 1.h) bei Nichtbeginn oder Vorstellungsunterbrechung des Vorstellungsverfahren für ein weiteres Jahr ausgesetzt.
Die Basis für die Arbeit des BZA, sowie den Aufgabenbereich desselben, bilden die AAB XIII. 1-4 und die im Satzungsordner abgedruckte Geschäftsordnung des BZA.
Neue Rassen und Farbenschläge aus dem Ausland werden weiterhin in nicht unerheblichem Umfang von den Züchtern importiert, die diese in ihren Heimatländern kennen gelernt haben und diese dann im Rahmen eines Anerkennungsverfahren in Deutschland vorstellen. Eine automatische Anerkennung wird es auch in Zukunft nicht geben, wie dies von manchen Züchtern schon mal ins Gespräch gebracht worden ist. Unabhängig davon werden aber weiterhin in nicht unerheblichem Umfang Anträge auf Anerkennung von Rassen oder neuen Farbenschlägen gestellt, ohne dass dafür in Deutschland eine ausreichende Zuchtbasis besteht.
Ein Vergleich mit den in den einzelnen Standards aufgeführten Farbenschlägen zeigt, dass viele Farbenschläge und Rassen nach der Anerkennung nur ein Mauerblümchendasein fristen.
Auf der Basis der unterschiedlichen Europäischen Standards entstehen mit Zustimmungder Standardkommissionen der EE weiterhin Europäische Standardwerke, die als Europastandard vereinheitlicht werden und deren Inhalt dann verbindlich in den einzelnen Ländern in der Heimatsprache gedruckte Standards sind. Gewisse Unterschiede in der Auslegung der Standards wird es aber in Zukunft geben, da in einzelnen Ländern der Typ einer Rasse im Vordergrund steht, wobei dann Farbe und Zeichnung eine untergeordnete Rolle spielen, auf diese in Deutschland auch weiterhin besonderer Wert gelegt wird.
Eine Anerkennung ist in erster Linie von der Durchzüchtung und Qualität der Tiere abhängig. Sie erfolgt bei neuen Rassen oder bei Farbenschlägen, Zeichnungsarten oder spezifischen Merkmalen, die noch bei keiner standardisierten Rasse vorhanden sind, unabhängig von der Dauer des Vorstellungsverfahrens. Spezifische Rassemerkmale können nach eingehenden, fachlichen Prüfungen im Ermessen des BZA gleichzeitig mit der Neuzüchtung eines Farbenschlags oder Scheckungs- bzw. Zeichnungsmusters ohne Vorstellungsverfahren anerkannt werden, wenn diese bei den anerkannten Farbenschlägen oder Scheckungs- bzw. Zeichnungsmuster der gleichen Rasse bereits anerkannt sind.
Vereinzelt wurden auch Rassen oder Farbenschläge aus dem Anerkennungsverfahren gestrichen, damit dem Züchter frühzeitig klar wird, dass auch in Zukunft die von ihm angestrebte Anerkennung nicht realistisch ist. Auch die Tendenz, im Ausland anerkannte Rassen und Farben auch in Deutschland zur Anerkennung zu bringen, ohne dass dafür in Deutschland eine ausreichende Zuchtbasis besteht, muss weiterhin kritisch hinterfragt werden.
Wie immer soll auch hier auf die Bedeutung der Sichtungsklasse verwiesen werden, die es dem Züchter ermöglicht, mit einer geringeren Tierzahl den Zuchtstand seiner neuen Rasse / Farbenschlag zu präsentieren. Bei Beachtung der Hinweise des BZA in der Fachpresse wird dann deutlich gemacht, ob das angestrebte Zuchtziel schon erreicht ist oder ob es noch sinnvoll erscheint, durch weitere Zuchtarbeit den Zuchtstand zu verbessern. Alttiere gehören nicht in die Sichtungsklasse!
Die Sichtungsklasse bewährt sich auch bei der Präsentation von unbekannten ausländischen Rassen, da hier erstmals geprüft werden kann, ob eine eventuelle spätere Anerkennung nicht zu Verwechslungen mit bereits in Deutschland anerkannten Rassen oder Farbenschlägen führen kann. Auch Verstöße gegen tierschutzrelevante Entartungen können dabei frühzeitig erkannt werden, die auf alle Fälle eine Anerkennung einer ausländischen Rasse in Deutschland unmöglich machen würden. Rassen und Farbenschläge können für das Vorstellungsverfahren nur übernommen werden, wenn zuvor termingerecht ein entsprechender
Antrag beim BZA gestellt wurde. Alle anderen Rassen und Farbenschläge gelangen nur in das Sichtungsverfahren, wobei die Bestimmungen der AAB hinsichtlich der zu präsentierenden Tierzahlen zu beachten sind.
Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens von Neuzüchtungen in den Abteilungen Sichtung/Vorstellung in der Ausstellungssaison 2022/23 hat der BZA, Sparte Tauben, in seinen Sitzungen am 02.Dezember 2022 in Leipzig und am 16. Dezember 2022 in Hannover folgende Beschlüsse gefasst:
Nachstehende Neuzüchtungen werden anerkannt:

  • Syrische Wammentauben, Rezessiv Rot
  • Deutsche Schautauben, Andalusierfarbig
  • Niederländische Schönheitsbrieftauben, Blau-milky mit Binden
  • Modena, Schietti Blau mit schwarzen Binden und Schietti Blau-gehämmert
  • Niederbayerische Kröpfer, Gold-schwarzflügel
  • Sächsische Kröpfer, Blau-milky mit Binden, Blau-milky-gehämmert und Blau-milky ohne Binden
  • Hessische Kröpfer, Andalusierfarbig
  • Voorburger Schildkröpfer, Andalusierfarbig
  • Altenburger Trommeltauben, Braunfahl mit Binden und Khakifahl mit Binden
  • Altorientalische Mövchen, Blondinetten in Rot-geschuppt, Gelb-geschuppt, Braun-gesäumt und Lavendel-gesäumt
  • Wiener Tümmler, Gelbfahl mit Binden, Gelbfahl- gehämmert, Blau-gehämmert, Blaufahl mit Binden und Blaufahl-gehämmert
  • Rheinische Ringschläger, Blaufahl mit Binden und Blaufahl-gehämmert
  • Bakuer Tümmler, Schwarz-schwänzig glattköpfig, Rot-schwänzig glattköpfig, Gelb-schwänzig glattköpfig
  • Nachstehende Neuzüchtungen verbleiben in der Abteilung „Neuzüchtungen zur Sichtung“:
  • Shafer Tauben, Eisfarbig mit schwarzen Binden und Eisfarbig-gehämmert
  • Deutsche Schautauben, Blau-milky mit Binden und Schwarz-sprenkel
  • Kingtauben, Hell-andalusierfarbig
  • Deutsche Modeneser, Schietti Braun und Schietti Khakifahl mit Binden
  • Thüringer Mönchtauben, Blau-schimmel mit weißen Binden Spitzkappig
  • Chinesentauben, Blaufahl-gescheckt mit dunklen Binden (Fleckenschecken)
  • Kölner Tümmler, Schwarz-gescheckt und Schwarz-getigert

Nachstehende Neuzüchtungen werden nach der Sichtung zum Vorstellungsverfahren zugelassen:

  • Beneschauer Tauben, Schwarz-gescheckt
  • Ägyptische Segler, Gelb mit Halsring (Asfar)
  • Steinheimer Bagdetten, Andalusierfarbig
  • Pfautauben, Blau-milky-gehämmert
  • Lockentauben, Rezessiv Rot-weißschildig und Rezessiv Gelb-weißschildig
  • Lütticher Barbet, Andalusierfarbig und Hell-andalusierfarbig
  • Arader Tümmler, Schwarz, Rezessiv Rot, Rezessiv Gelb, Blau-gehämmert, Blaufahl-gehämmert und Gelb-bunthalsig

Nachstehende Neuzüchtungen verbleiben im Vorstellungsverfahren:

  • Giertauben, Blau-gehämmert-gemöncht
  • Beneschauer Tauben, Schwarz-getigert
  • Luchstauben, Silber-weißgeschuppt Weißschwingig
  • Kingtauben, Braun-getigert und Braun-gescheckt
  • Essenbacher Kröpfer, Blau mit schwarzen Binden, Blau mit schwarzen Binden mit Rundhaube, Blau-gehämmert mit Rundhaube, Rotfahl mit Binden mit Rundhaube und Schwarz mit Rundhaube
  • Elsterkröpfer, Gelbfahl
  • Jiennensekröpfer, Weiß
  • Brünner Kröpfer, Braunfahl mit Binden
  • Münsterländer Feldtauben, blau-gehämmert• Altholländische Kapuziner, Blau-schimmel mit Binden
  • Chinesentauben, Blaufahl-dunkelgehämmert- gescheckt (Fleckenschecken)
  • Altorientalische Mövchen, Blondinetten Sulfur-geschuppt
  • Kasseler Tümmler, Blau-gehämmert

Alle nicht genannten Neuzüchtungen müssen weiter in der Sichtung oder im Vorstellungsverfahren ausgestellt werden. Ausnahmeregelung zur Präsentation von Neuzüchtungen beim Groß- und Wassergeflügel, Hühner, Zwerghühner und Japanische Legewachteln für das Jahr 2023 Als Ausnahmeregelung wird die Präsentation von Neuzüchtungen des Geflügels auf zwei weitere überregionale Schauen erweitert. Unberührt bleibt die Neuzüchtungsklasse auf den Bundesschauen in Leipzig, Hannover und Erfurt. Als Schauen stehen den Züchterinnen und Züchtern im Jahr 2023 nun zusätzlich die LV-Schauen in Magdeburg
(LV-Sachsen-Anhalt) vom 04.-05.11.2023 und Alsfeld (LV Hessen-Nassau) vom 11.-12.11.2023 zur Präsentation ihrer Neuzüchtungen zur Verfügung. Dabei erfolgt keine generelle Änderung der Modalitäten des Verfahrens zur Anerkennung. Wir bitten darum, dass sich die Züchterinnen und Züchter die entsprechenden Meldeunterlagen zu den jeweiligen Ausstellungen werden auf der Hompage des BDRG zum Download veröffentlicht und können auch bei den AL angefordert werden.
Vor dem Hintergrund der Unsicherheiten bei der Durchführung von Schauen, soll diese Alternative für die Präsentation von Neuzüchtungen geboten werden. Dies erfolgt auch, um den betreffenden Züchtern eine Perspektive ihrer züchterischen Betätigung zu geben. Diese Ausnahmeregelung gilt unter Vorbehalt einer Zustimmung des BDRG-Gesamtvorstandes im Mai 2023 in Schwäbisch-Hall.
Neu ins Vorstellungsverfahren ab 2023 fürs Geflügel aufgenommen wurden:

  • Madagaskar-Kämpfer, schwarz
  • Mechelner, schwarz
  • Friesenhühner, sandfarbig• Gelbe Haspengouwer, gelb mit schwarzem Schwanz
  • Antwerpener Bartzwerge, perlgrau-wachtelfarbig
  • Holländische Zwerghühner, gelb-blaucolumbia
  • Zwerg-Brahma, weiß
  • Zwerg-Seidenhühner, rot

Die folgenden, seit 2020 aufgenommenen Rassen und Farbschläge, verbleiben weiterhin im Vorstellungsverfahren.
Alle weiteren vor 2020 im Anerkennungsverfahren für Geflügel gezeigten und hier nicht genannten Rassen/Farbschläge verbleiben im Vorstellungs- bzw. Sichtungsverfahren.

  • Fränkische Landgänse blau-gescheckt
  • Brahma blau-silberfarbiggebändert
  • Sultanhühner schwarz, blau und gesperbert
  • Pavlov weiß
  • Niederrheiner blau-birkenfarbig
  • Lakenfelder blaugezeichnet
  • Rheinländer blau-silberhalsig
  • Zwerg-Phönix blau
  • Antwerpener Bartzwerge perlgrau-gesperbert
  • Everberger Bartzwerge perlgrau-weißgescheckt
  • Ükkeler Bartzwerge perlgrau-weißgescheckt
  • Ükkeler Bartzwerge gelb-schwarzcolumbia und gelb-blaucolumbia
  • Watermaalsche Bartzwerge perlgrau-silberwachtelfarbig und gelb-schwarzcolumbia
  • Zwerg-Cochin schokoladenbraun
  • Chabos blau-goldweizenfarbig
  • Holländische Zwerghühner blau-orangehalsig
  • Holländische Zwerghühner zitron-porzellanfarbig
  • Zwerg-Shamo gold-/silber-weizenfarbig, weiß, schwarz
  • Deutsche Zwerg-Reichshühner gold-schwarzgesäumt
  • Zwerg Araucana blau-goldhalsig
  • Zwerg-Marans schwarz
  • Zwerg-Strupphühner gesperbert

Wägungen von Geflügel bei der Bewertung
Durch den Ausfall der Bundesschauen in 2022 konnte für diesen Jahrgang kein Gewichtsmonitoringtoring durch den BZA erfolgen. Ggf. ist damit der Zeithorizont bis zur Festlegung einer Vorgehensweise zu den Standardgewichten um ein Jahr zu verzögern.
Rassen- und Farbenschläge-Verzeichnis Sparte Tauben
Das Farbenschläge-Verzeichnis der einzelnen Rassen wurde mit den aktuellen Standards abgeglichen und entsprechend dem gültigen Standard neu geordnet. Damit wird eine einheitliche Schreibeweise gewährleistet und die Reihenfolge der Katalogisierung angepasst. Leider wurden die geänderten Vorgaben, bei den meisten Schauen nicht beachtet.
AOC-Klasse
Das Ausstellen bzw. die Meldung von Tieren in der AOC-Klasse ist in der AAB eindeutig geregelt und von Ausstellern, Preisrichter und den Ausstellungsleitungen einzuhalten! Dies wurde in den letzten Ausstellungsperioden nicht immer, wie dort vorgegeben, ausgeführt. Eine AOC-Klasse kann bei allen Rassen, außer Ziergeflügel, auf der Nationalen Bundessiegerschau, der Lipsia-Schau, der Deutschen Junggeflügelschau, den Fachverbandsschauen und auf Hauptsonderschauen, Sonderschauen und Gruppensonderschauen hinter der jeweiligen Rasse angeschlossen werden. In dieser Klasse dürfen Tiere mit in dieser Rasse nicht standardisierten Farbenschlägen oder Merkmalen ausgestellt werden, sofern diese bei anderen Rassen zugelassen sind. Die Bewertung erfolgt durch die bei dieser Rasse eingesetzten Preisrichter, wobei besonderer Wert auf die rassetypischen Merkmale zu legen ist. In der AOC-Klasse werden teils Farbenschläge gezeigt und hoch bewertet, die entweder keinem anerkannten Farbenschlag einer anderen Rasse zugeordnet werden können oder die Tiere werden nicht adäquat zu zeitgleich in der Abteilung Neuzüchtungen gezeigten Tieren beurteilt. Vermehrt kommt es zu Fehlurteilen in der AOC-Klasse. Es wurden Tiere bewertet, obwohl die Rasse noch gar nicht anerkannt wurde und auch der Farbenschlag bei keiner anderen Rasse anerkannt ist. Ausgeschlossen ist das Ausstellen von Tieren in der AOC-Klasse, die vom Rassestandard abweichende Zeichnungen, Zeichnungs- oder Scheckungsmuster aufweisen. Diese gelten als Fehlfarben und sind mit „n.a.“ zu bewerten. Beider Meldung von Tieren für die AOC-Klasse ist die Rasse mit der Bezeichnung „AOC“ und dem in Anspruch genommenen Farbenschlag zu versehen. Tiere in der AOC-Klasse erhalten anteilig Preise, jedoch keine Bundespreise. Für sie ist das volle Standgeld zu zahlen. Der BZA bittet daher in Zukunft die Vorgaben in der AAB umzusetzen!
Bedanken möchte ich mich bei den Kollegen des BZA und den Spartenvorsitzenden Uli Freiberger (Geflügel) und Ronald Bube (Tauben) sowie den Mitarbeiter der einzelnen Sparten, welche mir bei meinen Aufgaben die notwendige Unterstützung entgegengebracht haben, damit die doch sehr zahlreichen Anfragen aus der Züchterwelt zeitnah beschieden werden konnten.
Erfreulich ist auch die wiederum außerordentliche gute Zusammenarbeit mit dem VDRP und dem Tier- und Artenschutz des BDRG. Mein dank gilt deshalb an dieser Stelle dem VDRP-Vorsitzenden Martin Backert und dem Vorsitzenden der TASCH Dr. Michael Götz.
Die Fachpresse ist dankenswerterweise auf alleTerminwünsche eingegangen und hat alle Bekanntmachungen des BZA termingerecht veröffentlicht.
Informationen finden sich auch auf den Webseiten des BDRG.
Diskussionen mit dem Präsidium wurden in reger und sachlicher Weise geführt, wobei ich diesem Gremium, an ihrer Spitze Präsident Christoph Günzel für die gute und verständnisvolle Zusammenarbeit danken möchte.
Heinrich Wenzel
Vorsitzender des BZA
Nidderau, im März 2023