Welche Bestände müssen bei einer Keulung nicht zwingend getötet werden?

Die Geflügelpestverordnung sieht vor, dass bestimmte Vogel- oder Geflügelbestände bei einer Keulung aufgrund von H5N1 und H5N8 nicht zwingend getötet werden müssen.

Dies ist z.B. bei Tauben oder Zootieren der Fall. Aber auch wenn Vögel zur Arterhaltung (z.B. Ziergeflügel) oder zum Erhalt seltener Geflügelrassen beim Rassegeflügel gehalten werden. Voraussetzung ist, dass diese Tiere räumlich getrennt von den infizierten Tieren gehalten werden und eine Verbreitung der Seuche durch andere Maßnahmen verhindert werden kann.  

Züchter von Ziergeflügel und seltenen Geflügelrassen sollten sich mit ihrem Kreisveterinäramt in Verbindung setzten und dort angeben, dass sie entsprechende Tiere halten. Damit können diese Zuchten schon bei der Erstellung eines Krisenplans berücksichtigt werden können.  

Beim Rassegeflügel sind die unten genannten Rassen in der Geflügelpestverordnung gelistet. Züchter mit Erhaltungszuchten von Rassen die auf der Roten Liste der bedrohten Nutztiere stehen und nicht gelistet sind, sollten sich ebenfalls mit den zuständigen Veterinärämtern in Verbindung setzen, damit diese Zuchten berücksichtigt werden können.

Rassenliste:

  1. Große Hühner:  Altsteirer, Andalusier, Appenzeller Spitzhauben, Augsburger, Barnavelder, Bergische Kräher, Bergische Schlotterkämme, Brakel, Deutsche Lachshühner, Deutsche Langschan, Deutsche Reichshühner, Deutsche Sperber, Dominikaner, Hamburger Hühner, Italiener, Krüper, Lakenfelder, Mechelner, Minorka, Orpington, Ostfriesische Möwen, Ramelsloher, Rheinländer, Sachsenhühner, Sulmtaler, Sundheimer, Thüringer Barthühner, Vorwerkhühner, Westfälische Totleger, Wyandotten  
  2. Puten: Bronzeputen, Cröllwitzer Puten, Deutsche Puten  
  3. Gänse: Bayrische Landgänse, Deutsche Legegänse, Diepholzer Gänse, Emdener Gänse, Leinegänse, Lippegänse, Pommerngänse   
  4. Enten: Aylesburyenten, Deutsche Pekingenten, Hochbrutflugenten, Laufenten, Orpingtonenten, Pommernenten, Rouenenten, Warzenenten   
  5. Zwerghühner: Bergische Zwerg-Kräher, Ruhlaer Zwerg Kaulhühner, Thüringer Zwerg-barthühner, Zwerg-Andalusier, Zwerg-Brakel, Zwerg-Holländer Haubenhühner, Zwerg-Kaulhühner, Zwerg-Minorka, Zwerg-Nackthalshühner, Zwerg-Orloff, Zwerg-Paduaner, Zwerg Yokohama  

 

Dr. Michael Götz
Beauftragter für Tier- und Artenschutz im BDRG